Zufrieden mit einer Geldstrafe

Wittlich · Anzeigen wegen fehlenden Sicherheitsabstands gibt es bei jeder Kontrolle auf der A 1 dutzendfach. Eher selten kommt es zu Gerichtsverhandlungen wegen Drängelns und Nötigung im Straßenverkehr. Ein solcher Prozess in Wittlich ging noch einmal relativ glimpflich für den Angeklagten zu Ende.

Wittlich. Die Gefahr rast oft in dunklen, schnellen Wagen heran, manchmal kommt sie in weißen Kleintransportern daher: Drängler gehören auf Autobahnen zum Alltag. Meist bleibt es beim Schrecken für den Bedrängten. Rund 4000 Autofahrer erhielten wegen zu dichten Auffahrens jedoch Post von der Bußgeldstelle, nachdem sie der Polizei bei einer Abstandskontrolle ins Netz gegangen waren.

389 Fahrverbote


Vor dem Amtsgericht Wittlich musste sich nun ein Fahrer für das zu dichte Auffahren verantworten - weil ihn ein anderer Autofahrer angezeigt hatte. Laut Staatsanwaltschaft war er im Januar 2011 auf der A 1 bei Rivenich rund 200 Meter lang so dicht auf das vor ihm auf der Überholspur fahrende Fahrzeug aufgefahren, dass die Scheinwerfer seines Fahrzeugs nicht mehr zu erkennen gewesen seien. Zudem soll der Angeklagte die Lichthupe betätigt haben, um den Fahrer des vor ihm fahrenden Fahrzeugs zu schnellerem Fahren zu bewegen.
Es stimme, dass er die Lichthupe betätigt habe und dicht aufgefahren sei, gibt der aus Trier stammende Mann zu. Doch stellt sich für ihn die Situation anders dar: Der vor ihm fahrende Smart habe versucht, einen nur unwesentlich schneller fahrenden LKW zu überholen. Er habe stark abbremsen müssen und sei deshalb so dicht aufgefahren. "Ich habe gedacht: Jetzt hat es uns beide erwischt", sagt der beruflich auf den Führerschein angewiesene Mann.
Wie sich die Situation aus Sicht des Smart-Fahrers darstellt, will an diesem Tag das Gericht nicht mehr hören. Denn noch im Gerichtssaal willigt der Angeklagte ein, eine Geldbuße in Höhe von 750 Euro zu zahlen. Überweist er das Geld, wird das Verfahren eingestellt. Mit diesem Ausgang ist der Mann nach eigenem Bekunden zufrieden.
Dieser Prozess ist eher die Ausnahme, wenn es um die Ahndung von Drängeleien auf der Autobahn geht. Vor allem bei Rivenich ist der Abstand-Messtrupp der Polizei aktiv. Daneben kontrollieren die Beamten auch bei Salmtal, Laufeld, Kenn und Hermeskeil. Bei einem Großteil der im vergangenen Jahr geahndeten rund 4000 Verstöße kommen die Drängler - wie auch bei dem vor Gericht verhandelten Fall - mit Bußgeld davon. "389mal gab es Fahrverbote", sagt Ulrich Müller von der zuständigen Polizeidirektion Wittlich. Die Zahl der Verstöße bewegt sich über Jahre hinweg auf ähnlichem Niveau. "Und es sind nicht nur die Auswärtigen, die wegen zu dichten Abstands auffallen", sagt der Erste Polizeihauptkommissar.
So bekannt, wie die Meßstellen der Polizei sind, so bekannt ist auch die Faustregel für den Mindestabstand: Es gilt die Faustformel "Abstand gleich halber Tacho". Bei 100 Kilometern pro Stunde wären das 50 Meter. Beträgt der Abstand auf Autobahnen nur drei Zehntel des halben Tachowerts, gibt es einen Monat Fahrverbot, sind es nur zwei Zehntel des halben Tachowerts gibt es zwei Monate.

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