Zuschüsse für Wiederbepflanzung

Wittlich. Wer an Umstrukturierungen der EU im Weinbau für die Pflanzung in laufenden Flurbereinigungsverfahren teilnehmen will, muss bis zum 30. April einen Antrag stellen. Gefördert wird die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen in Steillagen mit 16 500 Euro pro Hektar, in Steilstlagen mit 18 500 Euro pro Hektar, wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird.

In Flachlagen bis zu 30 Prozent Steigung beträgt die Förderung 10 500 Euro pro Hektar. Mit der Maßnahme 43 können extensive Anlagenform wie Minimalschnittsyteme oder Ein-Draht-Systeme mit 8500 Euro pro Hektar gefördert werden. In Steilstlagen mit mindestens 50 Prozent Steigung können auch andere Arbeitszeit sparende Erziehungsformen gefördert werden.

Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 ar, in Steil- und Steilstlagen 5 ar. In Steilstlagen ist keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben.

Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, stellen. Kontakt: Edmund Hohns, Telefon 06571/142417 red

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