Zwei mal zwei Millionen "für die Katz"

WITTLICH/TRIER. "Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zum Bau der Grünbrücken an dieser Stelle": Nachdem in TV-Berichten der Sinn der zwei Millionen Euro teuren Wildbrücke über die A 1 beim Autobahnkreuz Wittlich in Frage gestellt wurde, meldet sich nun auch der Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) Trier zu Wort und begründet den Nutzen der Wildbrücke an dieser Stelle.

Die Kritiker der Wildbrücke über die A 1 plädierten im Gespräch mit dem TV für eine Wildbrücke bei Greimerath. Die Bauarbeiten für die zwei Millionen Euro teure Brücke beim Autobahnkreuz seien "reine Geldverschwendung", sagten Hermann Bornmüller, pensionierter Forstamtsleiter, und Bernd Krewer, pensionierter Revierleiter. Das Dreieck aus Autobahn, B 50 neu und der Eisenbahnlinie, die an der Wildbrückenstelle verläuft, würden die Tiere in eine Falle locken. Die Eisenbahn sei für die Tiere nicht passierbar, das Dreieck aus drei Verkehrsadern für die scheuen Wildtiere insgesamt zu laut und zu hell. Zudem gebe es dort kein Rotwild, also ausgerechnet jene Wildtierart, die am meisten unter der Zweiteilung von Wäldern durch Straßen leidet. LSV hält Wildbrücke bei Greimerath für sinnvoll

Rotwild ist zur Arterhaltung auf den genetischen Austausch mit anderen Rotwildpopulationen angewiesen ist. Doch zu denen kommen Hirsch und Co. erst gar nicht mehr, wenn ihre Jahrzehnte alten Wege, die Fernwechsel, von Autobahnen verriegelt werden. Deshalb wäre eine Wildbrücke bei Greimerath, wo es Rotwild gibt, so wichtig. Der Bericht ließ dem Altricher Heinrich Benz keine Ruhe. Denn er findet sehr wohl eine Wildbrücke beim Autobahnkreuz für dringend notwendig. Ähnlich wie der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Trier (LSV), der sich nun ebenfalls zu Wort meldet, argumentierte auch Benz, dass die geplante Wildbrücke über die B 50 neu ausreichend Hilfe sei, damit die Tiere nicht in einem "Dreieck ohne Entkommen" festsitzen, nachdem sie über die A 1 gewechselt sind. Im Gegensatz zu Bornmüller und Krewer hält Benz, wie auch der LSV, die Bahnlinie für kein unpassierbares Hindernis. Benz: "Auf den Gleisen herrscht ja kein Verkehr wie auf einer Autobahn." Aber auch der Altricher hält eine weitere Wildbrücke bei Greimerath - ähnlich wie Bornmüller und Krewer - für nötig. Die Notwendigkeit einer Wildbrücke bei Greimerath sieht auch der LSV: "Ein Standort weiter nördlich wäre sicherlich geeignet, die dort unterbrochenen Vernetzungsbeziehungen zwischen Wildpopulationen wieder herzustellen. Jedoch kann eine solche Brücke nicht die im Bereich Mundwald notwendige Maßnahme ersetzen", antwortete der LSV in einem Schreiben auf TV-Anfrage. Und ergänzt: "Insofern ist eine Standortverschiebung nicht geeignet, die aus der Eingriffsregelung gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen im Bereich Mundwald zu ersetzen." Denn die Brücke beim Autobahnkreuz kommt Tieren wie Wildkatze, Dachs, Iltis und Baummarder zu Gute, die dort wegen der "guten Biotop-Qualität" Lebensraum gefunden haben. So seien unter anderem Wildkatzen mit Geheck, Baummarder mit Jungtieren und genutzte Dachsbauten dort bei faunistischen Untersuchungen im Vorfeld der Planungen zur B 50 neu entdeckt worden. Die Wildbrücke beim Autobahnkreuz ist wie auch die zweite geplante Wildbrücke über das erste Stück B 50 neu eine Ausgleichsmaßnahme für die Bundesstraße. "Dadurch werden die durch den Neubau der Straßen bedingten Beeinträchtigungen von Austauschbeziehungen im Bereich des Biotopkomplexes Mundwald-Haardter Wald kompensiert", erklärt Hans-Michael Bartnick vom LSV Trier. Solche Ausgleichsmaßnahmen seien im Landesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Also Pflichtaufgabe. Hinzu kommt: "Solche Maßnahmen sind örtlich nur sehr eingeschränkt disponibel", erklärt Bartnick. Das heißt, der Ausgleich muss dahin, wo durch Straßenbau Schaden entsteht, und das im Fall der B 50 neu eben beim Autobahnkreuz Wittlich. Bartnick: "Durch den Bau der B 50 neu wird der Wald östlich der A 1 und damit der Lebensraum von Wildkatze, Dachs, Iltis, Marder und Co. zerschnitten. Dadurch liegen die verbleibenden Areale unter dem zulässigen Mindestwert. Demzufolge besteht für den Baulastträger die rechtliche Verpflichtung, den Bau der Grünbrücken an den geplanten Stellen zu realisieren."

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