Zweite Ausbildungsphase: Fortbildungsseminar für Fahranfänger

Eine Entdeckungsreise in die Vielfältigkeit des Straßenverkehrs mit Probezeitverkürzung

Autofahren ist eine anspruchsvolle Tätigkeit und kann nicht nach Abschluss der Ausbildung perfekt im Sinne von "professionell" und in allen Situationen gut durchgeführt werden. Deshalb wurden 2003 die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass junge Fahrerinnen und Fahrer ab Januar 2004 freiwillig an einem "Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF)" teilnehmen können, um Erfahrungen auszutauschen, den Horizont zu erweitern, Fahrerlebnisse zu hinterfragen und neue Handlungsmöglichkeiten zu erproben. Die Teilnahme führt zu einer Probezeitverkürzung um max. 1 Jahr.Zielgruppe und Anbieter

Wer kann am "Fortbildungsseminar für Fahranfänger" teilnehmen?Teilnehmen können Fahrerinnen und Fahrer, die den Führerschein der Klasse B seit mindestens 6 Monaten besitzen und sich noch in der Probezeit befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Regelprobezeit von 2 Jahren oder die verlängerte Probezeit von 4 Jahren handelt.Teilnehmen kann man nur, wenn das Bundesland, in dem man seinen Wohnsitz hat, das "Fortbildungsseminar für Fahranfänger" eingeführt hat.Wer bietet die Seminare an?Angeboten werden die "Fortbildungsseminare für Fahranfänger" von Fahrschulen.Auswirkungen der Teilnahme auf die Probezeit

Mit der Teilnahme am Seminar wird die Probezeit um max. 1 Jahr verkürzt. Dies abhängig von Zeitpunkt der Teilnahme bzw. vom Zeitpunkt der Abgabe der Bescheinigung. Eine Probezeitverkürzung kann nur einmal stattfinden. Ansonsten bleiben die anderen Regelungen für die Probezeit erhalten.Regelprobezeit von zwei Jahren

- Eine Teilnahme und Abgabe der Bescheinigung zwischen dem 6. und 12. Monat der Probezeit sorgt für eine Probezeitverkürzung auf 1 Jahr. Dies wäre der optimale Zeitraum für die Teilnahme.- Mit der Teilnahme am Seminar und der Abgabe der Bescheinigung nach dem ersten Jahr endet die Probezeit mit der Abgabe der Bescheinigung.- Die Mindestprobezeit beträgt hier immer 1 Jahr.- Auffälligkeiten innerhalb der verkürzten Probezeit, die zur Anordnung eines Aufbauseminars führen, haben eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre zur Folge.Verlängerte Probezeit von vier Jahren

- Eine Teilnahme und Abgabe der Bescheinigung zwischen dem 6. und 36. Monat der Probezeit sorgt für eine Probezeitverkürzung auf drei Jahre. Optimal ist eine frühzeitige Teilnahme.- Mit der Teilnahme am Seminar und der Abgabe der Bescheinigung nach dem dritten Jahr endet die Probezeit mit der Abgabe der Bescheinigung.- Die Mindestprobezeit beträgt in diesem Fall immer drei Jahre.