Allein der gute Zweck zählt

TRABEN-TRARBACH. (red) 1976 gründete der Traben-Trarbacher Unternehmer Johann Wolfgang Langguth die nach ihm benannte Stiftung. In diesem Jahr wird sie 30 Jahre alt.

"Ich möchte Ihnen meinen allerherzlichsten Dank aussprechen für Ihre Bereitschaft, mein Anliegen ernst zu nehmen und sich verbindlich für eine Lösung meines Problems einzusetzen. Und ich schreibe dies auch insbesondere für meinen schwer behinderten Sohn Jonas, der mittels Ihrer Hilfe seine wachsende Isolation durchbrechen konnte, seine Therapie fortsetzen, Freunde und Verwandte wieder besuchen und seine Freizeitvorlieben wieder ausleben kann." Dies ist der Dankesbrief einer Mutter, die die Johann Wolfgang Langguth-Stiftung beim Kauf eines behindertengerecht umgebauten Fahrzeuges unterstützt hat. Etwa 400 bis 500 Briefe erreichen die Johann Wolfgang Langguth-Stiftung jedes Jahr mit der Bitte um Unterstützung. Zirka 90 Prozent dieser Briefe kommen von Eltern, oft nur von Müttern behinderter Kinder, die Unterstützung suchen für notwendige Therapien, die im In- und Ausland durchgeführt und in der Regel von Krankenkassen nicht bezahlt werden. Am 8. November 1976 gründete der Unternehmer Johann Wolfgang Langguth eine Stiftung, der er seinen Namen gab. Er stellte damit einen Teil seines Vermögens der Stiftung zur Verfügung, die Erträge daraus wurden in den vergangenen 30 Jahren für Stiftungszwecke eingesetzt. Festzuhalten ist, dass 1976 der Stiftungsgedanke, der zwar auf über 1000 Jahre zurückreicht, bei weitem in Deutschland nicht so ausgeprägt war wie heute. Zu diesem Zeitpunkt gab es rund 5000 Stiftungen in Deutschland. Heute, nachdem der Gesetzgeber in der Zwischenzeit gewisse Erleichterungen geschaffen hat, sind es rund 16 000 Stiftungen. Es wird immer wieder vermutet, dass steuerliche Gedanken bei der Gründung einer Stiftung im Vordergrund stehen. Dies ist aber nicht der Fall. Vermögen, das einer Stiftung übertragen wird, steht für alle Zeiten dem Stiftungszweck zur Verfügung. Dies gilt sowohl für die laufenden Erträge aus dem Vermögen als auch bei einer eventuellen Auflösung einer Stiftung, denn das Stiftungsvermögen muss für Stiftungszwecke ausgegeben werden. Im Laufe der vergangenen 30 Jahre hat die Johann Wolfgang Langguth-Stiftung ihre Mittel für verschiedene Stiftungszwecke eingesetzt. Dazu zählen Hilfen für behinderte Kinder, Projekte der Denkmalpflege, Nachwuchs, Forschung und Entwicklung im Weinbau, Nachwuchskünstler, Naturschutz und Landschaftspflege. In den letzten Jahren wurden die Mittel konzentriert auf die Hilfe von körperlich, geistig und psychisch behinderten Kindern und Jugendlichen im In- und Ausland. Dabei werden die zu Anfang genannten 400 bis 500 Anträge im Jahr sehr genau geprüft auf die Bedürftigkeit, die Schwerbehinderung muss durch Ausweis nachgewiesen werden (in der Regel sind die Kinder zu 100 Prozent schwer behindert). Stiftung will nur einen Anstoß geben

Die Stiftung übernimmt in der Regel nie die gesamten Kosten einer Maßnahme, sondern einen Teilbetrag, gibt damit eine Anstoßfinanzierung und lässt sich den gesamten Finanzierungsnachweis vorlegen. Außer den Eigenmitteln der Betroffenen sind es in der Regel eine Reihe anderer Stiftungen, die sich an den Maßnahmen beteiligen. Die Zahlung erfolgt an die entsprechenden Kliniken oder Einrichtungen, die die Therapien durchführen, so dass für den Einsatz der Mittel eine größtmögliche Sicherheit gegeben ist. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Der heutige Stiftungsvorstand setzt sich zusammen aus Hayo Cölle als Vorsitzendem und Wolfgang Langguth als stellvertretendem Vorsitzenden. Weitere Stiftungsmitglieder sind Brigitte Langguth-Pütz und Hans Flach. Die Führung der Stiftungsgeschäfte liegt bei Heinrich Barois.

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