Anlieger von Wegen müssen bis 10. Juni für Ordnung sorgen

Traben-Trarbach. (red) Anlieger von Wirtschaftswegen, besonders die Anlieger des Ohlfanger Weges (Weinlage Taubenhaus), wurden laut Ordnungsbehörde mehrmals aufgerufen, die Wege in Ordnung zu bringen und Schutt und Ablagerungen zu beseitigen.

Teuer wird es, wenn das nicht bis 10. Juni erfolgt ist, betont die Behörde in einer Pressemitteilung. Auch die Mauerkronen müssten instand gehalten werden. Es sei darauf zu achten, dass Wasserrinnen an den Wegen und den Weinbergen in ordnungsgemäßem Zustand seien. Bewuchs, der auf die öffentlichen Wege und Pfade wachse, müsse zurückgeschnitten werden. "Das unbefugte Ablagern von Erde, Steinen, Schutt und sonstigem Unrat sowie das Verbrennen von Reben auf Weinbergswegen und an Weinbergsmauern sind verboten." Es wird von allen Anliegern, auch von unbebauten bzw. brachliegenden Grundstücken, erwartet, dass sie die Forderungen bis zum 10. Juni erledigen.

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