Automatenknacker: Urteil am 11. Februar

Trier/Badem · Schwerer räuberischer Diebstahl oder Körperverletzung: Der letzte Angeklagte aus der Gruppe von vier Männern, die um den Jahreswechsel von 2013 auf 2014 mehrere Geldautomaten in der Eifel aufgebrochen haben, erwartet am Landgericht Trier sein Urteil am 11. Februar. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Verteidiger erbitten eine milde Strafe. In dem Prozess gegen den vierten Mann geht es um die Frage, ob der Angeklagte in der Nacht auf den 3. November 2013 mit den bereits verurteilten Automatenknackern in eine Wittlicher Bank eingedrungen ist oder in Südosteuropa unterwegs war, um seine Verlobungsfeier zu organisieren.
Außerdem geht es um einen Fall in der Nacht vom 4. auf den 5. Januar 2014, bei dem der Angeklagte nach dem Knacken eines Automaten in Daun auf der Flucht einen Polizisten angefahren hat. Sein Mandant sei gar nicht an dem vorangegangenen Automatenaufbruch in der Dauner Bank beteiligt gewesen, erklärt Anwalt Prengel. Er sei an diesem Tag bloß aus reinem Vergnügen mit den Tätern unterwegs gewesen und habe sich außerhalb der Bank aufgehalten. Den Beamten habe er aus Angst vor dem schwarz maskierten Sondereinsatzkommandos nicht wahrgenommen. cmo

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