Bewährungsstrafe für Drogen-Oma

Eine 55-jährige Frau aus einem Hunsrückort des Kreises, Mutter dreier Töchter und Oma zweier Enkelkinder, ist gestern vom Amtsgericht Bernkastel-Kues wegen Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wird auf Bewährung ausgesetzt.

Bernkastel-Kues. So stellt man sich gemeinhin nicht den typischen Drogenkonsumenten vor. Die 55-jährige Frau, die gestern beim Amtsgericht Bernkastel-Kues auf der Anklagebank saß, macht einen gepflegten Eindruck, ist bescheiden und wirkt sehr seriös. Dennoch: Die Dame hat in einem Zeitraum von zehn Monaten 26 Mal über einen Dealer, der inzwischen verurteilt ist, Drogen bezogen. Stets waren es kleinere Mengen, zehn bis 15 Gramm Amphetamine und Cannabis, die der Dealer in ihrer Wohnung ablieferte. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, selbst mit Drogen gehandelt zu haben. Das Gericht sah dies aber anders, denn bei solch kleinen Mengen sei ein gewerbemäßiger Handel unwahrscheinlich.

Bereits wegen Diebstahls und Betrugs verurteilt



Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem muss die Frau drei Jahre lang jeden Monat 25 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Ferner erteilte Richter Oliver Emmer ihr die Weisung, ein Jahr lang an einem Testverfahren teilzunehmen, um festzustellen, ob sie weiterhin drogenabstinent, sprich "clean" ist. Sie sei inzwischen von den Drogen los, sagte die 55-jährige, die bereits als junge Frau Erfahrungen mit Drogen gemacht hatte.

In den vergangenen fünf Jahren ist sie immer wieder straffällig geworden. Sie wurde bereits wegen Diebstahls und Betrugs verurteilt. Vor einem Jahr wurde sie von der Polizei erwischt, als sie ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss ein Auto steuerte. Bislang kam sie immer mit Geldstrafen davon.

Dass die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt ist, begründete Emmer damit, dass die Angeklagte geständig sei und eine positive Sozialprognose vorliege. Die Großmutter, die gelegentlich auf einen ihrer Enkel aufpasst, ist seit vier Jahren arbeitslos, etwa 100 bis 150 Euro verdient sie durch den Verkauf von gebrauchter Kinder- und Jugendkleidung auf Flohmärkten. Sie will demnächst einen eigenen Secondhand-Laden aufmachen.

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