Blauzungenkrankheit: Impfung keine Pflicht
Wittlich. (red) Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass ab sofort Impfungen gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben sind. Es liegt nunmehr im Ermessen der Tierhalter, ihre Tiere unter einen entsprechenden Impfschutz mit den zur Verfügung stehenden zugelassenen Impfstoffen zu stellen.
11.01.2010
, 21:50 Uhr
Der Tierhalter muss der Veterinärverwaltung jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 innerhalb von sieben Tagen nach Durchführung der Impfung mitteilen.
Für Nachfragen steht der Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung, Telefon 06571/14353 zur Verfügung.