Die Last mit der Last

PIESPORT. In der Weinbaugemeinde Piesport sorgt eine seit Jahren bestehende Regelung für Unmut. Manche Winzer wollen nicht länger hinnehmen, dass sie ihre Weinberge zum Teil nur noch mit Fahrzeugen befahren dürfen, die maximal zwei Tonnen schwer sind.

Der Weinbau in den Steillagen Piesports ist keine leichte Arbeit. Wird sie dann auch noch von Verbotsschildern behindert, ist für manchen Winzer das Fass randvoll. "Das kann ja wohl nicht der Sinn der Flurbereinigung sein", ärgert sich Elmar Meuren, dass etwa jeder zweite Weinbergsweg für ihn tabu ist. In den Piesporter Hanglagen dürfen rund 50 Prozent der Wege nur mit Fahrzeugen mit maximal zwei Tonnen Gewicht befahren werden.Ratsbeschluss stammt aus dem Jahr 1998

Für den Vollerwerbswinzer heißt das, dass er zwar 5,5 Tonnen laden, aber nur mit zwei Tonnen Gewicht fahren darf. Und das schon seit Jahren. Den entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinderat 1998 gefasst. "Mein Vorgänger hat das gemacht, um die Wege zu schonen", erläutert Ortsbürgermeister Karl-Heinz Knodt. Er persönlich zweifelt den Erfolg der Einschränkung jedoch an: "Wie wollen sie das im Winter machen?" Außerdem führen auch Lastwagen in die nur im Einmündungsbereich befestigten Wege hinein - trotz der Beschränkung auf zwei Tonnen Höchstgewicht. Bei einer höheren Tonnage-Angabe wären hingegen zumindest die Winzer abgesichert. Derzeit machten sie sich strafbar, wenn etwas passiere. Auch das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR, ehemals Kulturamt) ist mit der aktuellen Regelung nicht einverstanden. "Wenn ein Winzer mit einem 3000-Liter-Spritzfass hin will, dann darf er da nicht rein", beanstandet der zuständige Abteilungsleiter Lothar Helfgen. Schon ein normaler Traktor habe - ohne Anhänger - 2,5 Tonnen Gewicht, und ein Kelterwagen wiege auch mehr als zwei Tonnen. Unbefestigte Wege seien in der Regel - das sei vorher in Piesport nicht anders gewesen - mit dem Hinweis "landwirtschaftlicher Verkehr frei" gesperrt, wundert sich Helfgen. Dass die Winzer diese Wege in Piesport nicht befahren dürften, sei nicht im Sinne der abgeschlossenen Flurbereinigung. Nicht unerheblich ist dabei für Helfgen, dass die Wege damals mit öffentlichen Mitteln gebaut worden seien. 88 Prozent Zuschuss sind seines Wissens geflossen. Helfgen: "Das waren schon ein paar Millionen." Es sei zu prüfen, ob die damals zugestandenen Mittel nun nicht zurück gefordert werden müssten, sagt der DLR-Abteilungsleiter. Laut Helfgen müssen die Schilder auf jeden Fall entweder abmontiert und die alten wieder aufgestellt werden, oder aber es müsse eine General-Ausnahmegenehmigung für Winzer her.Empfehlung: Bei Nässe befestigte Wege benutzen

Genau diese Ausnahmegenehmigung hat es jedoch laut Rudi Veit, dem Sprecher der Freien Wähler, die sich erst kürzlich gegen eine Änderung des Ist-Zustands ausgesprochen hatten, bereits gegeben. "Die Ausnahmegenehmigung hat immer bestanden", ist sich Veit sicher. Der damalige Ortsbürgermeister habe veröffentlicht, dass Winzer diese Wege befahren können. Doch inzwischen sei das wohl in Vergessenheit geraten. Als Winzer sei er selbst ursprünglich von der Tonnage-Begrenzung auch nicht begeistert gewesen. Andererseits liege aber auch ihm daran, dass die Wege in Ordnung blieben. Vor allem bei nasser Witterung sei darauf zu achten, mit schwerer Last eher die befestigten Wege, über die alternativ die meisten Weinberge zu erreichen seien, zu benutzen. Die Freien Wähler sähen diese Angelegenheit daher lieber "auf einfache Art" gelöst, sprich ohne kostenintensives Ab- und Anmontieren von Schildern. Veit: "Deshalb haben wir geblockt."

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