Die Stellvertreterfrage

BERNKASTEL-WITTLICH. (urs) Bei der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Neumagen-Dhron hatte die Wahl der stellvertretenden Ausschuss-Mitglieder für Verwirrung gesorgt.

Die Frage war, ob ein Ratsmitglied zwingend durch ein anderes Ratsmitglied vertreten werden muss oder auch durch einen sachkundigen Bürger vertreten werden kann. Unstrittig war, dass Ratsmitglieder stets mindestens 50 Prozent der Ausschuss-Mitglieder stellen müssen. Laut Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, ist nach Rücksprache mit dem Innenministerium wie folgt zu verfahren: "Damit das vom Gesetzgeber vorgegebene Verhältnis von gewählten Ratsmitgliedern und sachverständigen Bürgern in Sitzungen auch erreicht wird, ist bei der Wahl von Ausschüssen grundsätzlich ein Ratsmitglied durch ein anderes Ratsmitglied zu vertreten." Eine Abweichung ist laut Kuhnen nur in Ausnahmefällen möglich. So zum Beispiel dann, wenn Ausschüsse fast ausschließlich mit gewählten Ratsmitgliedern besetzt sind. Die von derVerbandsgemeindeverwaltung Neumagen-Dhron bei der Sitzung vertretene Position hat sich demnach als völlig korrekt erwiesen.

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