Erstattung von Kindergarten-Beiträgen

Wittlich. (red) Die Elternbeiträge für die Kinder im letzten Kindergartenjahr werden vom Land Rheinland-Pfalz übernommen. Für so genannte "Kann-Kinder" gibt es eine Sonderregelung. Da sich für diese Kinder erst im Nachhinein herausstellt, dass das vermeintlich vorletzte Kindergartenjahr das letzte war, sieht das Kindertagesstättengesetz folgende Rückabwicklung vor: Erst nachdem das Kind tatsächlich zur Schule geht, können sich die Eltern die vom 1. September 2006 bis zur Einschulung gezahlten Elternbeiträge für den Kindergarten auf schriftlichen Antrag durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erstatten lassen.

Auskünfte erteilen die Kindergartenleitungen oder Alexandra Gansen, Telefon 06571/14294, E-Mail: Alexandra.Gansen@Bernkastel-Wittlich.de

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