Frischer Wind über Bernkastel-Kues

Bernkastel-Kues · In der nahezu windkraftfreien Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues weht ein frischer Wind. Der Verbandsgemeinderat hat der Errichtung von Windkraftanlagen zugestimmt und damit erstmals den Weg frei gemacht für potenzielle Standorte in den Höhengemeinden.

 Auf den Höhen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues könnten sich bald die ersten Windräder drehen.Foto: dpa

Auf den Höhen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues könnten sich bald die ersten Windräder drehen.Foto: dpa

Bernkastel-Kues. Bisher gibt es lediglich Pläne für Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Eine Realisierung hängt davon ab, ob die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden (siehe Extra). Doch vor allem für Wintrich und Veldenz stehen die Chancen auf zusätzliche Einnahmen gut. Standortgemeinden können mit 14 000 bis 30 000 Euro Pachteinnahmen pro Jahr und Windrad rechnen. Offiziell sind für Wintrich zehn bis 15 Windkraftanlagen auf den Höhen Richtung "Weinplatz" und Sender Haardtkopf im Gespräch. Auf Veldenzer Gemarkung könnten sich zehn bis zwölf Anlagen im Haardtkopfwald oberhalb von Gornhausen 200 Meter in die Höhe recken. Auf Anlagen auf freiem Feld, die von Gornhausen permanent zu sehen wären, soll verzichtet werden. Die Besitzverhältnisse lassen auf eine einvernehmliche Planung hoffen. Denn der Haardtkopf steht auf Veldenzer, der Sender auf Gornhausener Gemarkung. Der Veldenzer Rat hat sich einstimmig für Windkraft ausgesprochen. Laut Ortsbürgermeister Norbert Sproß sollen demnächst die Angebote dreier Windkraftfirmen geprüft werden.
Von der Mosel aus nicht sichtbar


In Wintrich sind die Planungen schon weiter. Im Verbandsgemeinderat wurde auf die Bereitschaft der Gemeinde hingewiesen, andere Orte an etwaigen Erträgen zu beteiligen und so Vor- und Nachteile auszugleichen. Nach diversen Gesprächen mit einem Investor sind laut Ortsbürgermeister Dirk Kessler aber noch viele Fragen offen. Als Beispiel nennt er ein Vogelzug-Gutachten. Von Euphorie noch weit entfernt ist er aber vor allem wegen der gesetzlichen Hürden. Denn noch steht den Plänen der bis 2014 gültige Raumordnungsplan entgegen, den ein Zielabweichungsverfahren (siehe Extra) umschiffen könnte. Kessler ist vom Standort überzeugt. Konzentriert im Wald und von der Mosel nicht einsehbar, würden die Anlagen die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigen. Nachdem Wintrich schon vor zehn Jahren auf Windkraft setzen wollte, begrüßt er daher das jetzige Umdenken in Richtung Atom ausstieg und Energiewende.
Baurecht 2012 möglich


Diese Chance und die der Haushaltskonsolidierung sieht auch Brauneberg, ebenfalls potenzieller Windkraftort. Die Gemeinde möchte sich bei einem etwaigen Windpark einklinken. Weniger rosig sieht es für Kleinich aus. Im Ortsteil Ilsbach steht das bisher einzige Windrad der Verbandsgemeinde, eine private Anlage. Der etwa 500 Meter hohe Kleinicher Höhenrücken liegt jedoch in der Einflugschneise des Flughafens Hahn. Außerdem ist laut Bauamtsleiter Bernhard Kien Landesforsten, ein großer Waldbesitzer, an Windkraft interessiert. Frühere Vorbehalte sind mit den inzwischen sehr viel höheren Anlagen ausgeräumt, die die Abholzungsflächen minimieren. Für Longkamp und Monzelfeld gibt es noch keine Interessenten. Allerdings soll mit Blick auf den bis 2014 besiegelten aktuellen Raumordnungsplan generell geprüft werden, wo Windkraft möglich wäre. Die Kämme von Höhenrücken sind laut Kien durch die Moselschutzverordnung von 1979 als Standorte ausgenommen. Sollte ein Zielabweichungsverfahren eingereicht und positiv beschieden werden, könnte 2012 Baurecht bestehen. Büroleiter Heiner Nilles hält diesen Weg für wahrscheinlich. Wegen jährlich sinkender Einspeisevergütungen, dränge für Investoren die Zeit.
Der VG-Rat Bernkastel-Kues hat über den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde beraten. Mit seinem mehrheitlichen Ja zur Windkraft bekundete der Rat seinen Willen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben, sprich diese Nutzung erstmals darin zuzulassen. Möglich wird das jedoch erst im Zuge einer Änderung des übergeordneten Raumordnungsplanes (ROP), der seit 2004 für zehn Jahre rechtsgültig ist. Der ROP legt Ziele und Grundsätze der Raumentwicklung fest, regelt folglich die Nutzung von Flächen in der gesamten Region. Ausnahme-Baugenehmigungen können über ein formelles Zielabweichungsverfahren beantragt werden. Erstellt wird der ROP von der Planungsgemeinschaft Region Trier, die für die Kreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und die Stadt Trier die planungsrechtliche Hoheit hat. Ihre Trierer Geschäftsstelle ist der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord angegliedert. Entscheidungen trifft die Regionalvertretung aus Kreistags- und Stadtratsmitgliedern, Landräten, Bürgermeistern, Vertretern von Kammern und Verbänden. urs

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