JUSTIZ Gästebeitrag: Gericht weist Klage zurück
Bernkastel-Kues/Koblenz · Die Gästebeitragssatzung der Stadt Bernkastel-Kues und die Höhe der Abgabe (1,50 Euro pro Gast und Übernachtung) sind rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Es wies damit die Normenkontrollklage einer Hotelbesitzerin zurück.
Sie hatte die Berechnung des Gästebeitrags durch die Verwaltung und die Haftung durch die Gastgeber bei verweigerter Zahlung bemängelt. Auch auf den Datenschutz werde zu wenig geachtet.
Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders. Die Vorschriften der Gästebeitragssatzung seien mit höherrangigem Recht vereinbar, heißt es in der Begründung.
Die Beherbergungsbetriebe hätten die Pflicht die Beiträge einzuziehen und an die Verwaltung weiterzuleiten. Und die Gäste müssten die Meldevordrucke ausfüllen. Die Antragstellerin hatte gegen diese Vorgehensweise geklagt.
Die in der Haushaltssatzung der Stadt festgelegte Höhe des Gästebeitrags sei ebenfalls nicht zu beanstanden, sagen die Richter. Der Beitrag von 1,50 Euro je Übernachtung entspreche den gesetzliche Vorgabe. Danach seien die Beitragssätze so zu kalkulieren, dass der Gästebeitrag die Summe der Aufwendungen die in diesem Fall die Stadt Bernkastel-Kues hat, nicht übersteigt. Der Gästebeitrag wird seit dem 1. April 2018 fällig. Der Stadtrat hatte ihn im vergangenen Jahr festgelegt.