Hautnahe Erfahrungen

BERNKASTEL-KUES. Längst nicht jeder handfeste Streit müsste vor Gericht entschieden werden. Die Einbeziehung eines Schiedsmannes kann dies verhindern.

Streithähne landen oft vor Gericht. Eine solche Auseinandersetzung, die meist hässliche Spuren hinterlässt, ist aber nicht zwingend notwendig. Vor den Gang zum Gericht hat die Justiz den Schiedsmann gesetzt. Er steht bereit, um Streitigkeiten zu schlichten und damit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bernkastel-Kues - die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Neumagen-Dhron und die Einheitsgemeinde Morbach - versehen zehn Männer diesen Dienst. Viele tun dies bereits seit vielen Jahren. Einer von ihnen ist Leo Kolz, der seit zehn Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Monzelfeld zuständig ist. Gunter Nelles, der Direktor des Amtsgerichts, überreichte ihm zum Jubiläum eine Dankurkunde des Präsidenten des Landgerichts Trier. Nelles Laudatio bezog sich auch auf die übrigen Schiedsmänner, die der Feier beiwohnten. "Sie kennen die örtlichen Verhältnisse und haben den Ablauf der Ereignisse meist hautnah erfahren", sagte er. Mal werde ein Problem am Schreibtisch aus dem Weg geräumt, ein anderes Mal am Weinstand. Nelles: "So soll es sein." Nicht immer bekannt sei, dass sich die Zuständigkeit der Schiedsmänner nicht auf das Strafrecht beschränke, sondern auch das Zivilrecht beinhalte. Von großer Bedeutung sei, dass die Schiedsmänner mit ihren Klienten anders reden könnten als Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, betonte Nelles. Die Arbeit der Schiedsmänner sei sehr stark an den Menschen orientiert, hob Ulf Hangert, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hervor. Von Vorteil sei dabei, dass es sich um "gestandene Personen handelt, die Gewicht haben". Der Schiedsmann unterscheidet zwischen offiziellen und inoffiziellen Fällen. Offiziell wird es immer dann, wenn eine so genannte Sühneverhandlung zwischen den Parteien anberaumt wird. Einen solchen Fall hatte Leo Kolz in diesem Jahr nur einmal. Viel häufiger treten dagegen die inoffiziellen Fälle auf, in die sich der Schiedsmann einschaltet und dabei so auf die Kontrahenten einwirkt, dass es erst gar nicht zu einer Sühneverhandlung, geschweige denn zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Meist geht es um Nachbarschaftsstreit, in erster Linie Grenzstreitigkeiten. Notorische Streithähne und Nörgler gibt es nach Auskunft von Edmund Anderle (Neumagen-Dhron) dabei eher selten. "Die Leute wollen beraten werden", erläuterte er.

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