HINTERGRUND

Direkt nach der Wende flüchteten Thi Phoung Nga Hoang und ihr Mann Van Quang Nguyen von Tschechien- dort lebten die beiden als Gastarbeiter schon seit 1982 - nach Deutschland. Nach dem abgewiesenen Asylantrag hofften sie auf die so genannte "Altfallregelung" und beantragten im Juni 2000 eine Aufenthaltsgenehmigung. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Innenministeriums, der es nichteuropäischen Ehepaaren mit Kindern erlaubt, in Deutschland zu bleiben, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Mit der Begründung, die Familie erfülle zum Stichtag diese notwendige Bedingung nicht, lehnte die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich den Antrag jedoch ab. Gegen die Familie sprach, dass Van Quang Nguyen zum Stichtag arbeitslos war und die Familie größtenteils von Sozialhilfe lebte. Der Lohn der Frau, die als geringfügig Beschäftigte in einem Hotel arbeitete, wurde als nicht ausreichend betrachtet. Auch wurde als Grund für die Ablehnung angegeben, dass Nguyen keine verbindliche Arbeitsplatzzusage vorweisen konnte. Dass der Vietnamese auch deshalb nicht erwerbstätig war, weil das Arbeitsamt immer wieder die Anträge auf eine Arbeitsgenehmigung - mit der Begründung, dass deutsche und europäische Ausländer ein Vorrecht auf mögliche Stellen hätten - ablehnte, fiel bei der Entscheidung nicht ins Gewicht. Da die Familie nicht aufgeben wollte, legte sie Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Der Widerspruch wurde im Februar 2002 vom Kreisausschuss der Kreisverwaltung zurückgewiesen. Die letzte Chance, doch noch per Altfallregelung in Deutschland zu bleiben, schien eine Klage gegen den Landkreis zu sein. Im Juni 2002 fand die Verhandlung vor dem Trierer Verwaltungsgericht statt. Urteil: "Die Klage wird abgewiesen." Im September 2002 lehnte zudem das Oberlandesgericht den Antrag auf Zulassung einer Berufung ab. Die juristischen Mittel, eine Einzelfallentscheidung zu erwirken, waren damit ausgeschöpft. Die letzte Chance, ein Petitonsantrag, wurde ebenfalls abgelehnt. (eku)

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