HINTERGRUND

Hilfen zur Erziehung: An erster Stelle der Hilfsangebote des Jugendamts für Eltern steht die Beratung, die die zehn dafür zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts, allesamt Pädagogen und Sozialarbeiter, anbieten. Reicht diese nicht aus, können "Hilfen zur Erziehung" eingesetzt werden. Eltern haben nach dem Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf diese Hilfen, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Ambulante Hilfen sind kostenfrei, für teilstationäre und stationäre Hilfen wird je nach Einkommensverhältnissen ein Unterhalts- und Kostenbeitrag gefordert. Zu den ambulanten Hilfen gehört die sozialpädagogische Familienhilfe, die sich an die ganze Familie richtet. Das bedeutet, dass eine sozialpädagogische Fachkraft eines freien Trägers stundenweise die Familie zu Hause besucht und Hilfe zur Selbsthilfe leistet. Die Kraft unterstützt die Eltern in Erziehungsfragen, berät bei schulischen Schwierigkeiten und gibt Hilfestellung bei Behördenkontakten. Eine teilstationäre Hilfe ist die Tagesgruppe. Sie richtet sich an Kinder, die intensiver Betreuung bedürfen, um in der Familie bleiben zu können. Die Kinder besuchen die Gruppen im Anschluss an die Schule und kehren abends in ihre Familien zurück. In den Tagesgruppen geht es um soziales Lernen, schulische Förderung und Elternarbeit. Greifen ambulante und teilstationäre Hilfen nicht oder sind nicht ausreichend, kommen gegebenenfalls stationäre Hilfen in Betracht. Dann werden Kinder in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen untergebracht. Ziel dieser stationären Hilfen, die in der Regel auch auf Antrag der Eltern erfolgen, ist grundsätzlich die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie. In den wenigen Fällen, in denen die Eltern die Hilfen des Jugendamtes nicht annehmen, kann die elterliche Sorge entzogen werden und ein Kind in Heim oder Pflegefamilie untergebracht werden.(mai)

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