HINTERGRUND

Bundesjagdgesetz Dieses Gesetz regelt unter anderem den Ersatz für Schäden, die durch Wild auf Feldern und Äckern entsteht. Demnach ist auch der Wildschaden zu ersetzen, der an noch nicht geernteten Erzeugnissen eines Grundstücks entsteht.

Werden Bodenerzeugnisse, deren Wert erst in der Erntezeit feststellbar ist, bereits vorher durch Wild beschädigt, wird der Schaden in dem Umfang ersetzt, wie er sich bei der Ernte darstellt. Die Schäden müssen dem Pächter oder dessen Vertreter innerhalb einer Woche gemeldet werden, nachdem sie bemerkt wurden. (mok)

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