STADTENTWICKLUNG Gästebeitrag bleibt Thema

Bernkastel-Kues/Trier · Nach dem Urteil über die Rechtmäßigkeit der Abgabe in Bernkastel-Kues: Die Stadt und die Hoteliers wollen miteinander reden.

Es ist ein Zufall, dass Günther Harth gerade einem Gast das Procedere mit dem Gästebeitrag erklärt, als der TV-Redakteur die Rezeption betritt. Mit der seit 1. April geltenden Abgabe mussten sich Harth und seine Frau Michaela Arns-Harth in den vergangenen Tagen auch außerhalb ihres Hotels in Bernkastel-Kues beschäftigen. Michaela Arns-Harth hatte quasi im Auftrag von 54 Mitgliedsbetrieben der Interessengemeinschaft „Gästebeitrag – So nicht!“ vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen die Satzung des Gästebeitrags geklagt. Wie kurz berichtet (TV vom 13./14. Oktober) erachtet das Gericht den Beitrag in seinem Urteil aber für rechtmäßig.

„Wir fühlen uns ein bisschen im Regen stehen gelassen“, sagt Harth. Mit der Normenkontrollklage sollten, so seine Hoffnung, Fragen des Datenschutzes und der Berechnung des Gästebeitrags – 1,50 Euro pro Gast und Übernachtung – beantwortet werden. Das ist nach Angaben von Günther Harth zu wenig geschehen. „Die Norm ist in Ordnung“ sagt Harth, „aber es geht um die Ausgestaltung.“ Nach Auskunft des Gerichts sei es dafür aber nicht zuständig.

Harth macht es an einem Beispiel deutlich. Es gab schon Leute, die die Zahlung des Gästebeitrags verweigert hätten. Für den Fall sind die Hoteliers und Pensionsbetreiber in der Pflicht den Betrag an die Verwaltung zu zahlen. Sie hätten das auch getan, sagt Harth. Die Klage habe dazugeführt, dass diese Beträge zurückerstattet worden seien. Die Weisung des Oberverwaltungsgerichtes sei: Wenn es wieder solche Fälle gibt, müssen die Betriebe vor dem Amtsgericht klagen.

Man müsse sich mit dem Urteil abfinden, sagt Günther Harth. Positiv sei, dass die Hoteliers und Pensionsbetreiber enger zusammengerückt seien. Etwa die Hälfte der Mitglieder der Interessengemeinschaft werde sich auch an den Anwaltskosten in Höhe von 4000 bis 5000 Euro beteiligen. „Und wir werden in Gesprächen mit der Stadt versuchen das Verfahren mit den Meldezetteln zu vereinfachen. Das ist derzeit ein Mehraufwand von jeweils zehn Minuten pro Zimmer“, sagt er.

„Es war legitim gegen die Satzung vorzugehen. Die Entscheidung ist aber eindeutig“, sagt Stadtbürgermeister Wolfgang Port. Die Stadt brauche den Gästebeitrag, „um den Apparat im Bereich des Tourismus“ aufrechtzuhalten. „Ohne eine Gegenleistung geht das aber nicht“, sagt das Stadtoberhaupt.

Er bietet der Interessengemeinschaft aber weitere Gespräche an. „Wenn es berechtigte Gründe gegen die Satzung gibt, werden wir darüber reden.“ Auch wer alles den Beitrag bezahlen müsse, könne noch einmal Thema werden. Die Gastronomen kritisieren, dass auch Geschäftsreisende zur Kasse gebeten werden.

Ein Blick zu den Nachbarn: In Trier wird seit Jahresbeginn eine Bettensteuer fällig. Jeder Tourist und Besucher zahlt 3,5 Prozent des Übernachtungspreises an die Stadt. Berechnet werden maximal sieben Übernachtungen. Nur der Privatbesucher muss zahlen, geschäftlich und beruflich Reisende sind von der Steuer befreit. Die Stadt rechnet mit Einnahmen in Höhe von 700 000 Euro pro Jahr und kann diese Summe frei im Haushalt verplanen.

Artur Friedrich, Inhaber des Hotels Römischer Kaiser und des Altstadthotels, hat die Bettensteuer von Anfang an kritisiert und beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ebenfalls eine Normenkontrollklage gegen die von der Stadt erhobene Beherbergungssteuer eingereicht. Über diese Klage hat das Gericht noch nicht entschieden.

Eine solche Klage kippte 2012 den ersten Versuch einer Übernachtungssteuer in Trier. Das Bundesverwaltungsgericht sagte Nein, weil die Abgabe damals auch für beruflich Reisende gelten sollte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort