Kinderspielplatz stört die Anlieger

Trier/Wehlen · Muss der am Moselufer Wehlen gelegene Kinderspielplatz verlegt werden? Darüber entscheidet heute das Verwaltungsgericht Trier. Ein Anlieger, der neben dem Spielplatz eine Gutsweinstube betreibt, hat gegen die Stadt Bernkastel-Kues geklagt.

Sein Argument: Der von den Kindern ausgehende Lärm sei - besonders im Hinblick auf die von ihm betriebene Gutsweinstube - unzumutbar. Er sieht seinen Betrieb in der Existenz bedroht.
Der Ortsbeirat Wehlen hat sich bereits mit dem Thema befasst, die Forderung des Anliegers aber abgelehnt. Der Spielplatz wurde erst im vergangenen Jahr von einer Gruppe junger Mütter saniert und neu gestaltet. Finanziell unterstützt wurden sie dabei vom Lions Club Mittelmosel. sim

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