Kommune lässt Sperren-Urteil prüfen

Traben-Trarbach · Nimmt die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach das Urteil des Verwaltungsgerichts hin und lässt die Barriere in der Alten Römerstraße in Traben-Trarbach entfernen? Diese Frage bleibt offen. Laut Bürgermeister Ulrich K. Weisgerber ist zumindest eine abschließbare Schranke erforderlich.

Traben-Trarbach. Noch ist Zeit. Bis Ende Februar kann die Verbandsgemeinde (VG) Traben-Trarbach die Zulassung der Berufung (siehe Extra) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier beantragen. Die Richter hatten entscheiden, dass die aus Leitplanken bestehende Sperranlage auf der alten Römerstraße in Traben entfernt werden muss (der TV berichtete).
Ob die VG die Hindernisse abbauen lässt oder ob sie vors Oberverwaltungsgericht zieht, kann Ulrich K. Weisgerber, Bürgermeister der VG Traben-Trarbach, noch nicht sagen. Das vorliegende Urteil werde derzeit von der Kanzlei Seibel und Partner geprüft und einer Wertung unterzogen, sagt er.
Für die Menschen im Bereich Bergstraße/Römerstraße enthalte das Urteil eine wichtige Information. "Das Verwaltungsgericht in Trier hält zumindest eine verschließbare Schranke für erforderlich", sagt Weisgerber.
Das Trierer Gericht hat den Abbau der Sperre angeordnet, da unter anderem die Verwaltung hätte prüfen müssen, ob nicht schon eine abschließbare Schranke ausgereicht hätte, den Schleichverkehr unmöglich zu machen. Ein Schlüssel für die Schranke würde nur an diejenigen ausgegeben, die beispielsweise Grundstücke jenseits der Sperre bewirtschaften. Das Verwaltungsgericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Voraussetzungen für die Anordnung der Sperrung gegeben waren. Die Frage, ob eine verschließbare Schranke dem Sicherheitsbedürfnis der dort leben Menschen ausreichend Rechnung trägt, könne derzeit nicht abschließend beantwortet werden, sagt Weisgerber. "Eine verschließbare Schranke funktioniert regelmäßig nur dann, wenn alle Nutzer diese auch nach dem Öffnen und dem Passieren anschließend wieder ordnungsgemäß verschließen." Die vorhandene Sperre sei bereits einmal nachts mit schwerem Werkzeug aus der massiven Verankerung entfernt worden. Weisgerber: "Diese Gewaltbereitschaft einiger hat uns sehr nachdenklich gemacht." har
Extra

Ehe es in Sachen Sperre einen Berufungsprozess gibt, müssen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz erst einmal klären, ob sie eine Berufung zulassen. Gründe wären unter anderem Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts oder die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit. Im Berufungsprozess überprüft das Oberverwaltungsgericht das Ausgangsurteil des Verwaltungsgerichts nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Es kann auch eine neue Beweisaufnahme erfolgen. har

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