Lernmittelfreiheit frühzeitig beantragen

Wittlich. (red) In den Schulen werden oder sind bereits die Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2009/2010 verteilt worden. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Lernmittelfreiheit ist der jeweilige Träger der Schule, die der Schüler im kommenden Schuljahr besucht.

Folgende Schulen befinden sich zum Schuljahresbeginn in der Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich: Cusanus-Gymnasium Wittlich, Peter-Wust-Gymnasium Wittlich, Nikolaus-von-Kues Gymnasium Bernkastel-Kues, Gymnasium Traben-Trarbach, Kurfürst-Balduin Realschule Wittlich, Freiherr-vom-Stein Realschule Bernkastel-Kues, Berufsbildende Schule Wittlich (BFS I und II, Technisches Gymnasium), Berufsbildende Schule Bernkastel-Kues (BFS I und II).

Die Ausgabe der Gutscheine ist an eine Einkommensgrenze gebunden. Lebt der Schüler im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten, der mit einem Partner zusammenlebt, ist das gesamte Einkommen der Haushaltsgemeinschaft nachzuweisen. Die Gutscheinhöhe richtet sich neben der Schulart und der Klassenstufe auch nach der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird. Bei volljährigen Geschwisterkindern, die noch im Haushalt leben, ist die Kindergeldzahlung nachzuweisen (Kontoauszug). Damit eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet ist, wird um Vorlage des Antrages (maßgebend ist das Einkommen 2007) bis Anfang Mai 2009 gebeten.

Fragen an Cilli Platz, Telefon 06571/14-386, E-Mail: Cilli.Platz@Bernkastel-Wittlich. de.

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