Müllabfuhr erinnert an Räum- und Streupflicht der Bürger

Bernkastel-Wittlich. (red) Eis- und Schneeglätte machen der Müllabfuhr zu schaffen. Oft würden Nebenstraßen nicht geräumt, sodass sich Glatteis bilde, berichtet der Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich.

Er erinnert deshalb alle Bürger an ihre Räum- und Streupflicht.

Nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen dürfen nur Straßen mit Müllfahrzeugen befahren werden, die von Schnee und Eis geräumt sind. Die Räumpflicht von Straßen obliegt in Gemeinden in aller Regel den Anliegern der an die Straße angrenzenden Grundstücke.

Nicht nur die Gehwege sind freizuhalten, auch die Straßen sind zu räumen. Wenn Straßen nicht geräumt werden, müssen die Anwohner ihre Mülltonnen zur nächsten befahrbaren Straße bringen. Für Abfälle, die bis zum nächsten Leerungstermin nicht mehr in die Mülltonne passen, müssen die roten Restabfallsäcke des Landkreises verwendet werden. Ein solcher Sack kostet 3,45 Euro. Verkaufsstellen sind im Abfallratgeber aufgelistet.

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