Nur Märkte mit Tradition sonntags erlaubt

Traben-Trarbach · Floh- und Trödelmärkte werden auf Anordnung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier an Sonn- und Feiertagen nicht mehr erlaubt. Auch eine bereits erteilte Erlaubnis kann zurückgezogen werden.

Traben-Trarbach. Der Bauernmarkt beim Hiewelfest in Starkenburg darf nicht stattfinden. Knapp 20 Aussteller wollten dort am morgigen Sonntag ihre Produkte zeigen, ihre Handwerkskunst vorführen und auch Selbsthergestelltes verkaufen. Laut Starkenburgs Ortsbürgermeister Jürgen Spier sollte es eine Bereicherung des Festes sein. Doch dar aus wird nichts. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hat ihr Veto eingelegt (der TV berichtete). Begründung: An Sonn- und Feiertagen darf laut einem Gerichtsurteil nichts zu gewerblichen Zwecken verkauft werden.
Gerd Bamberger, der am Pfingstwochenende in Traben-Trarbach einen Flohmarkt organisiert hatte, war von dieser Regelung auch betroffen. Er musste den Verkauf auf den Samstag beschränken. Er erhielt allerdings erst am Donnerstagabend vor dem Beginn des Flohmarktes am Samstag die Nachricht von der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, dass die Genehmigung für Sonntag und Pfingstmontag zurückgezogen wurde. Für Gerd Bamberger ein finanzielles Desaster. "Ich habe erheblichen Verlust gemacht", sagt er. Viele Aussteller hätten auch für den Samstag abgesagt, denn es lohne sich kaum, für einen Tag anzureisen.
Wie Bürgermeister Ulrich K. Weisgerber sagt, war im Fall des Marktes in Traben-Trarbach der Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier erst kurz vorher eingegangen, sodass die Verwaltung sich gezwungen sah, kurzfristig die Genehmigung zurückzuziehen.
Eveline Dziendzol, Pressesprecherin der ADD, verweist auf ein Verwaltungsurteil aus Neustadt, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Danach sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen am Sonntag verboten. Darüber seien die Ordnungsbehörden informiert. Deshalb sagt sie, dass der Traben-Trarbacher Flohmarkt gar nicht hätte genehmigt werden dürfen. In der Verbandsgemeinde will man der Anweisung der ADD in Zukunft folgen. Ausnahmen von dem Verbot sind laut Weisgerber nur bei Märkten mit traditionellem Privileg wie dem Trarbacher Markt oder dem Jakobsmarkt möglich.
Ähnlich ist die Regelung auch in der VG Bernkastel-Kues. Wie Josef Schmitz, Leiter des Ordnungsamts Bernkastel-Kues, sagt, dürfen nur in Ausnahmefällen wie dem traditionellen Mittelaltermarkt am Wochenende Verkaufsveranstaltungen stattfinden. noj

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