Schnee muss weg

WITTLICH. (red) Der Winter hat schon einmal eine weiße Kostprobe vor Weihnachten geschickt. Damit beginnt auch die Räum- und Streupflicht, auf die die Stadtverwaltung Wittlich jetzt alle Eigentümer und Nutzer bebauter wie unbebauter Grundstücke hinweist, die sich um die Schnee- und Eisbeseitigung vor ihren Anwesen kümmern müssen. Das bringt früh morgens schon Arbeit mit sich, dient aber der Sicherheit aller.Ordnungsamt will ein wachsames Auge haben

Zur Vermeidung eines Ersatzanspruches an den Reinigungspflichtigen, der durch einen Sturz auf einem vereisten Gehweg ausgelöst werden kann, erinnert Reinhold Maas vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Wittlich an die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittlich genannten Verpflichtungen. Nach Feierabend diese Pflicht zu erledigen, ist zu spät: Nach der Satzung hat die Schneeräumung auf den Gehwegen an Werktagen bis spätestens 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8.30 Uhr zu erfolgen. Bei Häusern oder Grundstücken ohne Bürgersteig ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Ist Eisregen gemeldet oder sind die Gehwege eisglatt und rutschig, beginnt die Verpflichtung zum Streuen sofort und zwar an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.30 bis 20 Uhr. Dabei sind der geräumte Schnee oder die Eisreste so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Das Abstreuen hat entsprechend der Witterung mehrmals täglich zu erfolgen und darf nur mit auftauenden oder abstumpfenden Mitteln wie Sand, Sägemehl, Asche, Split, Lava, Granulat oder Streusalz erfolgen. "Zur Sicherheit der Bürger wird das Ordnungsamt der Stadtverwaltung die Räum- und Streupflicht überwachen und bei Verstößen die Reinigungspflichtigen ansprechen", erklärt Reinhold Maas. Der städtische Winterdienst erstreckt sich laut Satzung nur auf die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen auf Fahrbahnen und Fußgängerüberwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Fußwege werden laut Auskunft der Stadt nicht geräumt oder gestreut, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

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