Gemeinderat Streit um das Ein-Euro-Schnäppchen

Osann-Monzel · Weil die Gemeinde Osann-Monzel eine Fläche extrem billig an einen Investor verkaufen wollte, stellte ein Bürger Strafanzeige gegen den Ortsbürgermeister. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt.

 Das umstrittene Grundstück befindet sich zwischen dem Bauhof//Feuerwehrgerätehaus und der Oestelbachhalle. Vorerst wird dort  kein Gesundheitszentrum entstehen.

Das umstrittene Grundstück befindet sich zwischen dem Bauhof//Feuerwehrgerätehaus und der Oestelbachhalle. Vorerst wird dort  kein Gesundheitszentrum entstehen.

Foto: TV/Winfried Simon

Armin Kohnz, Ortsbürgermeister von Osann-Monzel,  ist sich sicher: Man will ihn in Misskredit bringen. Grund seiner Verärgerung  ist eine Anzeige gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Trier im vergangenen Jahr. Es geht um den Vorwurf der Vorteilsnahme nach Paragraph 331 Strafgesetzbuch. Kohnz gegenüber dem TV: „Was bewegt jemanden, eine Strafanzeige gegen mich zu stellen?  Was will er damit bezwecken?“

Zur Vorgeschichte: Seit längerem strebt die Ortsgemeinde die Ansiedlung eines medizinischen Versorgungszentrums an, in dem  unter anderem die Praxis eines Hausarztes, Räume für weitere medizinische Leistungen und das Gemeindebüro untergebracht sein könnten,

Die Chance, eine dafür geeignete Fläche einem Interessenten anzubieten, ergab sich im August 2016, als die Verbandsgemeinde  Wittlich-Land eine 1300 Quadratmeter   große Fläche zwischen dem Feuerwehrhaus/Bauhof und  der Oestelbachhalle der Ortsgemeinde  kostenfrei rückübertrug.

Bereits im Februar  2017 traf bei der Ortsgemeinde  eine Anfrage wegen des Grundstücks ein, mit dem Vorschlag, dort ein Gebäude für den Gesundheitsbereich zu bauen. Die Gemeinde bot dann im April die Fläche im Rahmen einer Konzeptausschreibung  öffentlich an. Gutachter hatten zuvor das Grundstück mit 48 Euro pro Quadratmeter bewertet.

Es gab mehrere Interessenten, aber nur eine Bietergemeinschaft gab ein  echtes Kaufangebot ab. Zu dieser Bietergemeinschaft gehörte Jürgen Heinisch,  Mitglied der Liste Kohnz im Gemeinderat. Heinisch und sein Partner  teilten mit, dass sie, wie in den Ausschreibungsunterlagen gefordert,  ein Gebäude für den Gesundheitsbereich errichten wollen. Also genau das, was sich die Gemeinde seit langem wünscht.

Die Bietergemeinschaft bot einen Euro pro Quadratmeter. Ortschef Kohnz ließ von der Kommunalaufsicht, der  Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich das Ein-Euro-Angebot prüfen. Diese kam zu dem Ergebnis,  dass „in dem vorliegenden Fall der Verkauf des Grundstücks unter dem Verkehrswert ausnahmsweise rechtlich zulässig sei“. Sie machte aber auch deutlich, „dass eine solche  Ausnahme  umso bedenklicher sei, je stärker die Gegenleistung von dem Wert des zu veräußernden Grundstücks zugunsten des Erwerbers abweiche“.

Doch ein notarieller Kaufvertrag kam nicht zustande.  Ratsmitglied Bertram Bollig, Sprecher der im Rat vertretenen Liste „Gemeinsam für Osann-Monzel“, beschwerte sich bei der Kommunalaufsicht in Wittlich. Er sprach gar von Korruption in der Gemeinde.

Kohnz’ Vorgänger im Amt als Ortsbürgermeister, Matthias Stoffel, hat dann wenig später,  wie er gegenüber dem TV bestätigt, in einer  zweiten  Beschwerde an die Kommunalaufsicht Ortschef Kohnz rechtswidriges Handeln  in mehreren Fällen vorgeworfen.

Die Kommunalaufsicht prüfte erneut und kam diesmal zu einem anderen Ergebnis: Die Voraussetzungen zum Verkauf des Grundstücks zum Preis von einem Euro seien rechtlich nicht zulässig. Ein wesentlicher Grund für die Ablehnung: Erst durch die Beschwerde habe die Kommunalaufsicht erfahren, dass eine örtliche Arbeitsgruppe schon seit Mitte 2016 in Bauverhandlungen mit einem Osann-Monzeler Unternehmen stehe. Diese Firma wollte in Monzel ein Bürogebäude bauen, indem auch Räume für einen Hausarzt geplant seien.

Doch der Unternehmer, der zu Marktpreisen bauen wollte, nahm wieder Abstand von seinem Vorhaben. Ihm war zu Ohren gekommen, dass die Gemeinde ein Konkurrenzprojekt favorisiere. Für die Kommunalaufsicht war damit klar: Ein Verkauf unter dem Verkehrswert von 48 Euro ist nicht zulässig.

Etwa zur gleichen Zeit stellte ein Gemeinderatsmitglied Strafanzeige gegen Ortsbürgermeister Kohnz. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Kohnz habe sich wegen Vorteilsnahme strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 29. Dezember 2017 ein und informierte  Kohnz darüber in der vergangenen  Woche. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Bürgermeisters ergeben haben, so Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen gegenüber dem TV.  Hinsichtlich des beabsichtigten Verkaufs des Grundstücks unter Wert hätten die Ermittlungen ergeben, dass der Ortsbürgermeister vor dem Beschluss des Gemeinderates auf eine entsprechende Anfrage hin eine Auskunft der Kreisverwaltung erhalten habe, in der ein Verkauf des Grundstücks unter Wert zu den genannten Zwecken zunächst im Grundsatz als rechtlich zulässig erachtet wurde.

Ende August beschloss der Gemeinderat  erneut, den Verkauf des Grundstücks öffentlich auszuschreiben. Als Mindestpreis wurde  der von einem Gutachter ermittelte Preis von 48 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Die Vorgabe: Ein auf der Fläche zu errichtendes Gebäude müsse zu Gesundheitszwecken genutzt werden. Der angebotene Preis sei nicht das entscheidende Wertungskriterium. Letzter Stand: Bislang wurden keine Angebote abgegeben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort