Jagdwesen Streit um Hochsitze bei Enkirch

Enkirch · Auf einer Anhöhe an der Mosel stehen Jagdkanzeln, deren Höhe die Kreisverwaltung kritisiert. Den Anstoß dazu gab eine Initiative von Tierschützern aus Traben-Trarbach.

 Ein Hochsitz im Jagdbereich Enkirch.

Ein Hochsitz im Jagdbereich Enkirch.

Foto: TV/Hans-Peter Linz

Wer über die Enkircher Höhe wandert, findet eine weit gedehnte Fläche mit Feldern vor, die von Wäldern gesäumt ist. In manchen Bodenwellen finden sich kleinere Baumgruppen, was sehr idyllisch wirkt. Für den Wanderer ein besonderes Naturerlebnis - für den Jäger eine Herausforderung. Durch das oftmals abschüssige Gelände verkürzt sich nämlich sein Schussfeld.

Aus Sicherheitsgründen muss er mit einem leichten Winkel nach unten schießen, damit die Kugel hinter dem Wild in festen Boden schlägt. Um sein Schussfeld, das bis zu 150 Meter weit reichen kann, zu vergrößern, muss er von einem möglichst hohen Standpunkt aus schießen. Dafür werden Hochsitze gebaut. Die Hochsitze im „Jagdbogen Enkirch I“, wie dieser Bereich offiziell heißt, sind jedoch höher und haben eine größere Fläche, um dieser jagdlichen Herausforderung zu begegnen. Besonders im Winter, wenn kein Laub mehr an den Bäumen ist, sind diese außergewöhnlichen Hochsitze gut zu sehen.

Das missfällt Andrea Ilges aus Traben-Trarbach, die die Internet-Seite „libertyforanimals.de“ betreibt. Wie auf der Seite zu lesen ist, besteht das Team der Seite aus ehrenamtlichen Tierrechtsaktivisten, die jedoch nicht in der Öffentlichkeit stehen wollen und sich für die Rechte der Tiere einsetzen.

„Mehr als 16 dieser monströsen Jagdstände zerstören hier auf einer weitläufigen Anhöhe das Landschaftsbild und sind in diesem Ausmaß  allem Anschein nach nicht durch das Baurecht abgedeckt“, sagt Ilges. Sie verweist auf das rheinland-pfälzische Baurecht, das für genehmigungsfreie Jagdhochstände maximal vier Quadratmeter Nutzfläche vorsehe. Diese vier Quadratmeter seien jedoch überschritten.

Das bestätigt die Kreisverwaltung auf TV-Anfrage. Pressesprecher Manuel Follmann erläutert: „Im Nachgang einer Anzeige wurden im Rahmen einer Baukontrolle in der Gemarkung Enkirch insgesamt elf Hochsitze aufgenommen. Alle vorhandenen Hochsitze weisen eine Grundfläche von vier mal vier Meter auf. Viele der errichteten Hochsitze wurden mit zwei Etagen erstellt. Die Abmessung der eigentlichen Kanzel, in der sich die Jäger aufhalten, beträgt zwei mal 1,80 Meter, entsprechend 3,6 Quadratmeter.“

Demnach seien die Hochsitze mit der in Enkirch festgestellten Grundfläche und Konstruktion nach Auffassung der Wittlicher Baubehörde baugenehmigungspflichtig, da neben der eigentlichen Nutzfläche (Kanzel) auch der von der Tragkonstruktion eingefasste Raum unterhalb der Kanzel mit einbezogen werden muss. Anschließend wurde geprüft, ob eine Ausnahme möglich wäre. Dazu erklärte der Kreisjagdmeister Günter Vanck, dass die sehr hohe und breite Standfläche im Revierteil Berghof in Richtung Enkirch tatsächlich aus jagdlichen Gründen notwendig sei.

Für diesen Jagdbogen schreibe das Forstamt Traben-Trarbach sogar einen Mindestabschussplan für das Rotwild vor. Vanck: „Die Erlegung von Rotwild in diesen hohen Zahlen auf diesen Feldflächen ist nur möglich, wenn der Jäger so sitzt, das die Tiere keinen Wind von ihm bekommen können, da sie sonst in den Wald zurückgehen, oder gar nicht austreten. Wenn man sich die Örtlichkeit ansieht, kann man erkennen, das durch die Windanfälligkeit dieser Hochfläche niedrigere Kanzeln nicht zum notwendigen Abschuss führen können.“

Das reichte, trotz dem Status des Landschaftsschutzgebiets „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ jedoch nicht, um die elf strittigen Hochsitze dauerhaft zu genehmigen.

Die Verwaltung entschied sich indes für einen Kompromiss. Damit die Bejagung weiterhin effektiv bleibt, um den Waldbestand zu schützen und eine Seuchenprophylaxe zu gewährleisten, wurde eine vorübergehende Duldung der Hochsitzkonstruktionen bis 2023 ausgesprochen, um den Jagdpächtern eine Übergangszeit zum Rückbau der Hochsitze auf ein reduziertes erforderliches Maß zu ermöglichen.

Mit dieser zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung ist Andrea Ilges jedoch nicht zufrieden: „Die Antwort der Kreisverwaltung wirft bei uns die Frage auf, ob durch deren Entscheidung der Tatbestand, unter anderem der Rechtsbeugung erfüllt wird.

Für derartige Hochsitzbauten gibt es keine sachliche Notwendigkeit und es stellt sich die Frage ob somit eine Duldung in irgend einer Art zu rechtfertigen ist, da es denkbar und zumutbar wäre, bestehende Bauten zeitnah auf ein rechtskonformes Maß zurückzubauen.“ Auf die Frage, ob es auch Beschwerden von Wanderern, Spaziergängern gegeben habe, die sie veranlasst habe, bei der Kreisverwaltung nachzuhaken, sagt die Aktivistin: „Generell treffen wir unsere Entscheidungen über Anfragen, bezüglich möglichen Verstößen, an die entsprechenden Behörden selbst und machen diese nicht von Beschwerden oder Meinungen aus der Bevölkerung abhängig.“ Im Moment arbeite ihre Gruppe an der Ausführung einer Strafanzeige, die sie in den kommenden Tagen bei der Staatsanwaltschaft Trier stellen wollen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort