Sturz auf vereistem Parkplatz- Frau fordert 5000 Euro von Stadt

Eine Frau aus Traben-Trarbach hat gegen die Stadt geklagt, weil aus ihrer Sicht ein Parkplatz im Winter nicht ausreichend gestreut war. Die Frau war gestürzt und hatte sich unter anderem einen Sehnenriss zugezogen. Der Fall wurde gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in zweiter Instanz verhandelt. Das Urteil steht noch aus.

Traben-Trarbach. (sim) 5000 Euro Schmerzensgeld fordert eine Traben-Trarbacherin von ihrer Stadt. Sie war am 7. März 2006 auf einem vereisten Parkplatz gestürzt und hatte sich einen Sehnenriss und Blutergüsse zugezogen. Laut Gutachten leidet die Frau immer noch an der Verletzung.

Die Geschädigte wirft der Stadt vor, diese habe an dem Tag den vereisten Parkplatz nicht richtig abgestreut und sei daher ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Das Landgericht Trier hatte am 29. Januar 2010 der Klage zunächst überwiegend stattgegeben, die Stadt ging daraufhin in Berufung. Gestern fand vor dem OLG Koblenz die mündliche Verhandlung statt. Das Urteil soll am 27. Oktober verkündet werden. Eine erneute mündliche Verhandlung ist nicht mehr vorgesehen.

Ein Pressesprecher des OLG Koblenz sagte auf Anfrage des TV, das Gericht tendiere zu der Auffassung, dass die Stadt recht bekomme. Es sei nicht erkennbar, dass die Stadt ihre Pflicht verletzt habe. Der Anwalt der Stadt hatte unter anderem vorgetragen, der Parkplatz sei von einem Mitarbeiter des Bauhofs ordnungsgemäß gestreut worden. Sofern sich anschließend durch Blitzeis Glättestellen gebildet hätten, treffe die Stadt keine Verantwortung. An dem Unfall sei die Klägerin alleine schuld.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort