Urkundenfälschung: Holzmann angeklagt

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach · Die Frage, ob Matthias Holzmann bei seiner Bewerbung für den Posten des Tourismuschefs in Traben-Trarbach ein falsches Zeugnis vorgelegt hat, wird das Amtsgericht Bernkastel-Kues beschäftigen. Die öffentliche Verhandlung ist am 8. März.

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach. Matthias Holzmann, Leiter der Touristinfo Traben-Trarbach, und seine Ehefrau müssen sich am 8. März wegen des Verdachts der gemeinschaftlich begangenen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Dies hat Oliver Emmer, Sprecher des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, gestern in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Emmer führte weiter aus, dass die Staatsanwaltschaft Trier beantragt habe, Strafbefehl zu erlassen und dass das Gericht diesem Antrag nicht entsprochen habe.
Ein Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, in dem keine Hauptverhandlung vor Gericht stattfindet. Warum hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues dies abgelehnt? Emmer war gestern nicht für eine Nachfrage zu erreichen. In der Regel lehnt ein Gericht ein Strafbefehlsverfahren ab, wenn es der Überzeugung ist, keine Entscheidung treffen zu können, ohne die Vorwürfe in einer Hauptverhandlung zu erörtern oder wenn es die Tat rechtlich anders beurteilt als im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vorgesehen.
Nun wird in einer Hauptverhandlung am 8. März ab 9 Uhr also die Frage diskutiert, ob Holzmann sich mit einem von seiner Frau unterschriebenen Zeugnis in Traben-Trarbach beworben hat, das von einer chilenischen Firma stammt, die es nach Ansicht der Stadtverwaltung nie gegeben hat (der TV berichtete).
Zu dem Schluss war die Stadt gekommen, weil das Zeugnis auf den Namen der Firma Condor Vision ausgestellt wurde, diese im chilenischen Handelsregister jedoch als Condor Maps eingetragen ist.
Mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung hatte sich auch das Arbeitsgericht Trier im vergangenen Jahr auseinandergesetzt, als es sich mit der Klage Holzmanns gegen seine Entlassung beschäftigt hat. Dieses Gericht war im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Schluss gekommen, dass es den Vorwurf, Holzmann habe zielgerichtet ein falsches Zeugnis vorgelegt, nicht nachvollziehen könne. Hintergrund: Nach Auffassung des Gerichts hat die Wirtschaftsauskunftei Creditreform dargelegt, dass die Firma unter zwei Namen auftritt.
Für das Arbeitsgericht war auch an weiteren Vorwürfen, die die Stadt erhoben hatte, wie Untreue und Insolvenzverschleppung nichts dran. Deshalb hatte das Gericht Holzmanns Kündigung für unwirksam erklärt. Seit 24. November ist der Tourismuschef wieder im Dienst. mai

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort