Urnenwand und Rasengrab

WITTLICH. (red) Auf dem Friedhof Burgstraße sind ab voraussichtlich Ende des Jahres Urnenbestattungen in einer Urnenwand möglich. Das berichtet die Stadtverwaltung. Außerdem gibt es ein Rasengrabfeld auf dem Friedhof Bombogen.

Die neue Urnenwand befindet sich in der Nähe des Parkplatzes an dem Weg zum Ehrenfriedhof. Die Urnenwand hat 24 Nischen für die Beisetzung von bis zu zwei Urnen je Nische im Innenkreis und 24 Nischen für die Beisetzung von bis zu vier Urnen je Nische im Außenkreis. Die Urnenwand kann um weitere Elemente erweitert werden. Die Grabstätten sind bei der Erstbelegung auf eine Nutzungszeit von 15 Jahren ausgelegt. Bei jeder weiteren Belegung wird die Urnennische bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit verlängert. Vor der Beisetzung in die Urnenwand wird eine Grabtafel für das Anbringen der Grabinschrift zur Verfügung gestellt, die nach der Beisetzung der Urne die jeweilige Nische verschließt. Die Kosten der Inschrift tragen die Nutzungsberechtigten. Die Urnennische kann nur mit Eintritt eines Sterbefalls erworben werden. Auf dem Friedhof Bombogen wurde ein Rasengrabfeld im alten Friedhofsteil neben der Kirche angelegt, auf dem je nach Bestattungsart ungefähr 70 Beisetzungen möglich sind. Vorgesehen sind Erdbestattungen und Urnenbestattungen mit einer Nutzungszeit von 15 Jahren. Die Rasenreihengräber können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht mehr verlängert werden. Die Grabstätten sind innerhalb von vier Wochen nach der Beisetzung durch den Nutzungsberechtigten vom Grabschmuck zu räumen. Der Friedhofsträger ebnet die Gräber ein und legt eine Rasenfläche an. Die Grabstätten werden durch Namenstafeln kenntlich gemacht, die von den Nutzungsberechtigten zu beschriften sind. In der Zeit von Allerheiligen bis Ostern sind auf dem Rasengrabfeld einfacher Grabschmuck und Grableuchten erlaubt. Pflege übernehmen die Stadtwerke

Mit der Anlegung des neuen Gräberfelds folgen die Stadtwerke einem allgemeinen Trend, der auch in Wittlich zu einer verstärkten Nachfrage geführt hat. Die Gräber auf dem Rasengrabfeld benötigen keine Grabpflege und entlasten hiermit die Angehörigen der dort beerdigten Verstorbenen. Interessant ist diese neue Bestattungsart aber auch für außerhalb wohnende Angehörige, die für ihre Verstorbenen eine Erdbestattung wünschen, aber kaum Möglichkeiten zur regelmäßigen Pflege der Grabstätte haben. Die Rasenfläche wird von den Stadtwerken gepflegt. In der Urnenwand und den Rasengrabstätten können Verstorbene, die zuletzt ihren Hauptwohnsitz in Wittlich hatten, beigesetzt werden. Die Stadtwerke Wittlich weisen darauf hin, dass hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Die Friedhofsgebühren für die beiden neuen Bestattungsarten werden noch durch die zuständigen Gremien festgelegt. Nähere Auskünfte zur Urnenbestattung und zu den Rasengrabfeldern erteilt Christa Kaspari bei den Stadtwerken Wittlich, Telefon 06571/171860.

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