Verfahren wegen Verschmutzung eingestellt

Das Amtsgericht Wittlich hat das Verfahren wegen fahrlässiger Verschmutzung des Bieberbachs durch die Biogasanlage bei Platten eingestellt. Das Gericht hat die Schuld der drei angeklagten Männer als geringfügig eingestuft.

 Die Plattener Biogasanlage von oben gesehen: Im vergangenen Jahr war dort Abwasser ausgetreten. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Die Plattener Biogasanlage von oben gesehen: Im vergangenen Jahr war dort Abwasser ausgetreten. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Platten. Platten im März 2009: Fischereipächter melden der Unteren Wasserbehörde, dass der durch den Ort fließende Bieberbach stinkt. Der Bach und sein Umfeld werden untersucht. Das Ergebnis: Abwasser der Plattener Biogasanlage hat die angrenzende Wiese und den Bach verschmutzt.

Dadurch haben sich in dem Gewässer fädige Bakterien, sogenannte Abwasserpilze, in großer Zahl gebildet. Sie wachsen nur, wenn ein Gewässer über einen längeren Zeitraum belastet wird. Der Gutachter geht im Fall von Platten von ein bis zwei Wochen aus. Zudem sind laut Gutachter durch den Vorfall ein Teil der wirbellosen Tiere im Bach abgestorben.

Wegen dieser Gewässerverschmutzung mussten sich gestern drei Männer vor dem Wittlicher Amtsgericht verantworten: der Geschäftsführer der Baufirma En-neo Regiebau Verwaltungs GmbH, der Betreiber der Anlage und der Betriebsleiter.

Doch keiner der drei wurde verurteilt. Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung stufte die Richterin Silke Köhler die Schuld der Angeklagten als geringfügig ein. Dementsprechend stellte sie das Verfahren mit dem Einverständnis des Staatsanwalts ein. Der Betreiber kam ohne Auflage davon. Der Betriebsleiter bekam zur Auflage, 1000 Euro für eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Der En-neo-Geschäftsführer muss 3000 Euro zahlen.

Zuvor hatten die Richterin und der Staatsanwalt die Hintergründe der Verschmutzung detailliert hinterfragt. "Das scheint generell ein schwieriger Punkt zu sein", sagte der Staatsanwalt und verwies auf den Zwischenfall an der Prüm, die am Dienstag mit Gülle aus einer Biogasanlage verunreinigt worden war.

Der En-neo-Geschäftsführer sagte aus, dass das Abwasser durch ein Loch in einem Schacht ausgetreten sei. Das Loch habe ein Elektriker aus ihm unbekannten Gründen gebohrt. Der Handwerker sei von seiner Firma beauftragt worden, eine Steckdose anzubringen, die schließlich an einem benachbarten Zaun installiert wurde.

Ein Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) war der Meinung, dass das Abwasser auch ausgetreten sein könnte, weil der Schacht übergelaufen sei. Er stellte fest, dass der Schacht ohne Genehmigung gebaut wurde und die Behörde ihn derzeit toleriere. Der Baufirma warf er vor, ihr Entwässerungskonzept noch nicht überarbeitet zu haben, obwohl er dies vor eineinhalb Jahren gefordert habe. Der Geschäftsführer entgegnete, sein Unternehmen sei mit der SGD Nord im Gespräch, um das Konzept zu überarbeiten.

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