Vergesslichkeit wird bestraft

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Wer Schulden bei der Kraftfahrzeugsteuer hat, kann vom Jahr 2005 an kein Fahrzeug mehr zulassen. Darauf weist der Fachbereich Verkehr und Zulassung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Bestehen Rückstände bei der KFZ-Steuer, verweigern die Zulassungsstellen die Ausstellung eines KFZ-Scheins. Die Neuregelung soll nicht zuletzt vermeiden, dass zu alten Rückständen neue hinzu kommen. In Härtefällen können die Zulassungsstellen Ausnahmen gewähren, allerdings nur mit Zustimmung des Finanzamts. Die KFZ-Steuer werde bislang häufig unpünktlich, in falscher Höhe oder gar nicht gezahlt. Seit Mai müsse deshalb mit der Zulassung eine Einzugsermächtigung erteilt werden. In Rheinland-Pfalz vergaß bis zu dieser Neuregelung durchschnittlich jeder Zweite, die Steuer pünktlich zu bezahlen. Für die Finanzverwaltung hieß das: Mahnungen und Vollstreckungen, für die Zulassungsbehörden bedeutete das: Fahrzeuge mussten mitunter abgemeldet werden.

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