Justiz Prozess: Der Hochmoselübergang und die erfrorenen Reben

Trier/Zeltingen-Rachtig · Mit erfrorenen Reben in einem Zeltingen-Rachtiger Weinberg hat sich das Verwaltungsgericht Trier befasst. Die Gewächse sollen Opfer des Hochmoselübergangs sein.

Verwaltungsgericht Trier: Winzer klagt gegen den Hochmoselübergang
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Bei einem Kälteeinbruch im Frühling 2013 starben in der Nacht zum 24. Mai auf rund 1130 Quadratmetern Anbaufläche des Weinguts Ackermann die sprießenden Reben ab. Winzermeister Junglen beziffert den Schaden auf rund 5500 Euro. „Dies ist auf dieser Fläche noch nie vorgekommen, und auch die Nachbarparzellen blieben verschont“, sagt Junglen. Die Ursache sieht er im Bau des Hochmoselübergangs – genauer im Tunneldurchstich auf dem Rothenberg, für dessen Straßenzuführung auch eine Waldfläche gerodet worden war. Der Winzer verlangt von der Bundesrepublik Deutschland als Bauträger Schadenersatz. Nach dem Rechtsweg über Zivilklage und Verwaltungsklage landete der Fall nun vor der Neunten Kammer des Verwaltungsgerichts Trier.

Zur mündlichen Verhandlung begrüßt der Vorsitzende Richter Christoph Klages den Kläger mit seiner Wittlicher Anwältin Anne Zimmermann, auf der Gegenseite Jan Kaminski als Prozessvertreter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) sowie den vom LBM bestellten Sachverständigen, den Freiburger Diplom-Meteorologen Rainer Röckle. Letzter wird in den folgenden zwei Verhandlungsstunden mit seinem Gutachten die zentrale Rolle spielen.

„Die Tunnelöffnung des Rothenbergs hatte klimatische Veränderungen zur Folge, wodurch der ungewöhnliche Frostschaden entstehen konnte“, erklärt Junglen vor der Verhandlung im Gespräch mit dem TV. Und Anwältin Zimmermann sagt: „Es geht hier um die Frage der Kausalität. Waren die Veränderungen des Geländes ursächlich für den Schaden?“ Das dazu vorliegende Gutachten halte sie jedenfalls für nicht schlüssig.

Dann hat Diplommetereologe Röckle mit seinem Gutachten das Wort. Anschließend steht er für die Fragen der Prozessbeteiligten und der Kammer bereit. Was er als „knappe Zusammenfassung“ seines Gutachtens vorträgt, ist immer noch eine umfassend erscheinende  Betrachtung des Kleinklimas am Rothenberg – und für Laien schwerer Stoff. Die Basisdaten stützt  Röckle auf zwei Messstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die zur Beweissicherung an zwei auseinanderliegen Punkten unterhalb der Brückenbaustelle installiert worden waren. Röckle spricht von einem „polaren Kaltluftvorstoß mit regionalen Nachtfrösten Ende Mai 2013 nach Deutschland. Im betreffenden Bereich am Rothenberg  seien damals von den zwei DWS-Stationen Nachttemperaturen von eins bis fünf Grad registriert worden. Doch haben die Waldrodungen oberhalb der Anbauparzelle und eine mögliche Sogwirkung des Tunnels zu einer örtlich begrenzten Befrostung führen können? „Nein“, sagt der Experte. Verschiedene Modell-Analysen hätten zu dem Ergebnis geführt, dass dies nicht möglich sei. Röckle: „Wenn die Ursache für den Frostschaden in der Baumaßnahme gelegen hätte, hätte es folgerichtig auch die benachbarten Parzellen treffen müssen.“ Die Baumaßnahme sei nicht ursächlich für den Schaden.

Anwältin Zimmermann hinterfragt im Anschluss das Gutachten. Gerade der Frostschaden in nur dieser Parzelle weise doch auf ein grundsätzlich verändertes Klimageschehen hin, wie es vor den Baumaßnahmen nie vorgekommen sei.

Ursächlich oder nicht? Die Rieslingreben auf der betroffenen Parzelle waren laut Winzer Jungeln anders bearbeitet worden als die auf den benachbarten Flächen. Kann auch das eine Ursache für überhöhte Kälteempfindlichkeit sein? Auf die Frage des Gerichts räumt der Kläger ein, dass es dort seit 2013 keine Frostschäden mehr gegeben habe.

Prozessvertreter Kaminski wiederholt für seine Seite den Antrag, die Klage abzuweisen. Anwältin Zimmermann erneuert den Antrag auf Schadensersatz. Die Entscheidung fällt in etwa 14  Tagen.

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