Zurück zur eigenen Meinung

Kommunalreform

Zu den Artikeln der Fahrt von Thalfangs Bürgermeister Marc Hüllenkremer nach Köln (der TV berihctete mehrfach) erhielten wir diese Zuschrift:
Zum einen sind die Richtlinien der Kommunalreform vom Land Rheinland-Pfalz weitestgehend vorgegeben. Mit der Mitnahme der Ortsbürgermeister Reiner Roth und Richard Pestemer hat Bürgermeister Marc Hüllenkremer sein Versprechen, die Interessen der Gemeinden bei der Kommunalreform gleichermaßen zu berücksichtigen, egal wohin sie wollen, ad Absurdum geführt. Die beiden Ortsbürgermeister haben teilweise sehr massiv ihre Position Richtung VG Hermeskeil propagiert. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre eine Mitnahme von zwei zur EG Morbach orientierten Ortsbürgermeister wohl selbstverständlich gewesen. Bleibt die Frage, was er, beziehungseweise seine beiden Begleiter, sich von diesem Besuch der Anwaltskanzlei, der zudem noch ohne Ab- und Rücksprache mit dem Gemeinderat oder seinen Beisitzern, erfolgte, versprochen haben. Zumindest scheint dieses Gespräch nicht im Sinne dieser drei Herren verlaufen zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Anwaltskanzlei ohne irgend eine Leistung erbracht zu haben, der VG Thalfang eine Rechnung über 8500 Euro anmahnt. Herr Hüllenkremer als Anwalt sollte dies wissen.
Vielleicht sollte Bürgermeister Marc Hüllenkremer zu einer eigenen Meinung zurückfinden, ohne sich von außen zu sehr beeinflussen zu lassen. Schließlich sollte man das von einem Bürgermeister einer Verbandsgemeinde erwarten dürfen. Oder muss man sich so langsam fragen: Verdient er das Geld noch, das er verdient?
Manfred Jungbluth, Thalfang

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