„Widerständige Alte“ Nach Blockade am Fliegerhorst in Büchel - Geldstrafen gegen fünf Senioren

Koblenz · Auch im Koblenzer Berufungsprozess werden fünf Senioren wegen ihrer Blockade-Aktion auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel verurteilt. Die Friedensaktivisten wollen trotzdem weiterkämpfen.

 Eine Demo am Fliegerhorst Büchel

Eine Demo am Fliegerhorst Büchel

Foto: dpa/Thomas Frey

Das Koblenzer Landgericht hat in einer Berufungsverhandlung fünf Senioren im Alter zwischen 67 und 79 Jahren wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt. Die sich selbst „widerständige Alte“  nennenden drei Frauen und zwei Männer waren im Sommer 2018 auf das Gelände des Bundeswehr-Fliegerhorsts Büchel in der Eifel eingedrungen, hatten dort die Startbahn blockiert und damit den Flugbetrieb zeitweise lahmgelegt.

Die Senioren wollten damit nach eigenen Angaben gewaltfrei für den Abzug von amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland protestieren.

Auf dem Fliegerhorst Büchel sind nach Expertenangaben bis zu 20 Atomsprengköpfe gelagert, die im Ernstfall von Bundeswehr-Tornados transportiert und abgeworfen werden könnten. Jede dieser Atombomben soll eine vielfache Sprengkraft der 1945 in Hiroshima und Nagasaki explodierten Bomben haben.

Die fünf Friedensaktivisten bezeichnen die Stationierung von Atombomben in Deutschland als völkerrechtswidrig. Sich dagegen aufzulehnen, sollte Bürgerpflicht sein, sagt die Kölner Journalistin Ariane Dettloff, eine der fünf Angeklagten, unserer Zeitung. Ziviler Ungehorsam sei für sie ein angemessenes Mittel, um sich Gehör zu verschaffen, argumentierte auch die mitangeklagte Nürnberger Ärztin Brigitte Janus.

Ein Argument, das bei der Vorsitzenden Koblenzer Richterin Anke van den Bosch auf wenig Gegenliebe stieß. Einen Rechtfertigungsgrund ziviler Ungehorsam gebe es in der Rechtsordnung nicht, argumentierte die Vorsitzende, und im konkreten Fall liege auch kein rechtfertigender Notstand vor.

Zudem sei das Gericht nicht der richtige Ort, um über politische Fragen und Diskussionen zu entscheiden. Um auf eine atomare Bedrohung hinzuweisen, stünden den Senioren „genügend andere Mittel zur Verfügung“.

Ähnlich argumentierte auch die Staatsanwaltschaft.

Am Ende verurteilte das Koblenzer Landgericht die fünf Senioren wegen Hausfriedensbruchs zu jeweils 30 Tagessätzen und bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Cochemer Amtsgerichts. Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe kommt es auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters an. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Betroffene als vorbestraft.

Außerdem müssen die Friedensaktivisten die Gerichtskosten zahlen. Sie kündigten an, gegen das Koblenzer Urteil Revision einzulegen.

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