Nach Planwagen-Unfall: Amtsgericht verwarnt Fahrer

Spangdahlem/Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat den Fahrer eines verunglückten Planwagens wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwarnt und ihm eine Geldbuße von 500 Euro auferlegt. Bei dem Unfall waren zehn Personen verletzt worden

(neb) Der Wagen war im September 2009 bei Spangdahlem umgekippt, die Gruppe war auf einem Betriebsausflug. Die Arbeitskollegen einer Wittlicher Firma wollten sich im September des vergangenen Jahres einen schönen Tag machen. Einer der Arbeiter hatte sich nicht zum ersten Mal über einen alten Schulfreund, einem Landwirt, einen Traktor mit Planwagen geliehen, um seine Kollegen gemütlich durch die Eifel zu fahren. Doch in Höhe eines Kreisverkehres bei Spangdahlem kippte der Anhänger um – alle zehn Mitfahrer, die auf den Bänken des Planwagens gesessen hatten, wurden dabei verletzt.

Wie sich später herausstellte, hatte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis, um das Gefährt fahren zu dürfen. „Ich habe immer gedacht, ich könnte mit meinem Autoführerschein das Gespann so fahren“, erklärte der Angeklagte am Donnerstagvormittag vor dem Bitburger Amtsgericht. Auch dass der Planwagen mit dem hohen Aufbau gar nicht im Straßenverkehr hätte fahren dürfen, wie ein Sachverständiger vor Gericht ausführte, war dem 45-Jährigen nicht klar.

Da hätte es auch keine Rolle gespielt, dass der Angeklagte sehr umsichtig in den Kreisverkehr eingefahren sei. Der Aufbau des Planwagens sei so hoch gewesen, führte der Gutachter aus, dass schon eine Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern schnell genug gewesen sei, um das Gefährt zum kippen zu bringen. Er habe seine Kollegen auf dem Planwagen ermahnt, ruhig sitzenzubleiben, und sei sehr vorsichtig gefahren, beteuerte der Angeklagte vor Gericht.

Zwei seiner Arbeitskollegen bestätigten seine Aussage vor Gericht und betonten, dass niemand aus der Truppe eine Strafe für den Kollegen wünsche. An einer Verurteilung kam der ursprünglich mitangeklagte Halter des Planwagens indes vorbei: Er war gemeinsam mit dem Fahrer angeklagt wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes, weil der Planwagen laut Staatsanwaltschaft nicht versichert gewesen war. Da der Halter jedoch glaubhaft versicherte, dass er überzeugt gewesen sei, der Anhänger sei über die Zugmaschine mitversichert, und darüber hinaus sich offenbar die Rechtslage diesbezüglich sehr kompliziert gestaltet, beschloss das Gericht gemeinsam mit der Anklage und Verteidigung, das Verfahren gegen den Mann gegen eine Zahlung von 500 Euro an die Staatskasse einzustellen.

Der Unglücksfahrer kam nicht ganz so glimpflich vor, obwohl Richter Ulrich Kasel auch für ihn Verständnis zeigte: „Sie sind der Gelackmeierte in der ganzen Sache“, sagte er, „Sie hatten das Ganze organisiert, hatten alle Arbeitskollegen unter einen Hut gebracht, durften nicht mittrinken und jetzt stehen Sie hier vor Gericht.“ Nichtsdestotrotz käme das Gericht nicht daran vorbei, eine Strafe auszusprechen: Der Angeklagte habe sich – obwohl im Volksmund bekannt sei, dass man eine besondere Fahrerlaubnis benötige, wenn man mehrere Personen befördere – nicht ausreichend erkundigt, ob sein Autoführerschein genüge.

Darüber hinaus habe er im Kreisverkehr die Geschwindigkeit geringfügig überschritten. „Das war ein Fehler, der jedem mal passieren kann“, erklärte Richter Kasel, warum er sich in seinem Urteilsspruch für die niedrigst mögliche Sanktion entschieden hatte, die das Gesetz zulässt: Er verwarnte den 45-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und setzte die Strafe zu einem Jahr auf Bewährung aus. Der Angeklagte muss als Bewährungsauflage 500 Euro an das DRK zahlen.

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