Nach tödlichem Unfall Bewährungsstrafe für Fahrer

Daun/Gerolstein · Ein 25-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel) ist heute vom Dauner Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Bei einem Unfall im Mai 2008 war seine Beifahrerin ums Leben gekommen.

(vog) Am 5. Mai 2008 waren der Angeklagte und seine damals 18-jährige Freundin auf der K 35 von Hinterweiler in Richtung B 410 nahe Hohenfels-Essingen unterwegs. Gegen 22.25 Uhr kam das Fahrzeug des jungen Mannes im Scheitelpunkt einer scharfen Rechtskurve von der Fahrbahn ab, weil er laut Sachverständiger zu schnell unterwegs war. Das Auto überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Das junge Pärchen wurde herausgeschleudert. Die 18-Jährige erlitt schwere Kopfverletzungen, an denen sie zwei Tage später in der Klinik starb. Beide Insassen waren nicht angeschnallt. Zudem wurde bei dem Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 0,79 Promille festgestellt. Zudem besaß er keinen Führerschein und befand sich wegen eines Drogendelikts noch im Bewährungszeitraum. Allerdings hat der Unfall ihn stark mitgenommen. Laut Bewährungshelfer hat er psychologische Hilfe noch heute nötig. Der Angeklagte sei sehr kooperativ und fleißig, habe stets Arbeit. Das Gericht wertete sein Geständnis und die positive Sozialprognose positiv. Deshalb sei eine Bewährungsstrafe zu verantworten. Das Urteil über 18 Monate Freiheitsstrafe (auf vier Jahre Bewährung) sowie eine Geldbuße von 2500 Euro ist rechtskräftig.

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