Nahverkehr Nahverkehr im Land wird neu aufgestellt

Mainz · Der Nahverkehr in Rheinland-Pfalz soll neu aufgestellt werden. Das Kabinett beschloss dazu am Dienstag ein neues Gesetz. Demnach soll Nahverkehr zu einer kommunalen Pflichtaufgabe werden.

Nahverkehr : Nahverkehr im Land wird neu aufgestellt
Foto: dpa/Jan Woitas

Damit wären die Städte und Kreise im Land einerseits verpflichtet ein über den Schülerverkehr hinausgehendes Angebot an Bus- und Bahnverkehr vorzuhalten. Andererseits verpflichtet sich die Land damit, den Kommunen mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um den Nahverkehr auszubauen.

Mit dem neuen Gesetz ist auch eine neue Struktur der Verkehrsverbünde geplant. Statt bisher fünf soll es künftig nur zwei regional übergreifende Verbünde für Busse und Bahnen geben.

Der Gesetzentwurf gehe nun in die öffentliche Anhörung, erklärte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Dabei könnten sich etwa Verbünde und Kommunen dazu äußern. Anschließend beschäftigt sich der Landtag damit. Gegen Jahresende könnte das Plenum darüber entscheiden.

Bislang ist der ÖPNV in Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Beförderung von Schülern eine freiwillige Leistung der Kommunen. Angesichts der hohen Schulden vieler Städte und Kreise haben diese wenig Spielraum, das ÖPNV-Angebot auszubauen, denn die kommunale Finanzaufsicht prüft damit zusammenhängende Ausgaben genau und kann diese deckeln.

Unter anderem die Oberbürgermeister der fünf größten Städte von Rheinland-Pfalz hatten sich im vergangenen Jahr an Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) gewandt und betont, für mehr Lebensqualität sei weniger Individualverkehr in den Innenstädten nötig. Das wiederum macht eine Stärkung des ÖPNV nötig. Prominente Vertreter des Städtetages hatten sich im vergangenen August konkret dafür ausgesprochen, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe aufzuwerten.

Entsprechend begrüßte der Städtetag nun die „Aufwertung des ÖPNV zur Pflichtaufgabe“. „Der Entwurf ist ein großer Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Nahverkehr. Künftig ist die Leistungsfähigkeit städtischer Mobilität nicht mehr allein von der Kassenlage der Kommunen abhängig“, sagte der Vorsitzende und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD). „Das Land steigt stärker in die Finanzierung des ÖPNV ein. Das ist richtig und wichtig.“ Wegen des wachsenden Zuzugs in Städte und der zunehmenden Pendlerströme aus den Umland sei es dringender denn je, Mobilität auszubauen.

Das Ministerium teilte mit, das Nahverkehrsgesetz ändere Finanzierungsvolumina zunächst nicht, es bringe nicht automatisch höhere Ausgaben. Das Land zahle jährlich fast 500 Millionen für das ÖPNV-Angebot, das bleibe erstmal auch so. Der verkehrspolitische Sprecher der oppositionellen AfD-Fraktion, Jan Bollinger, sagte, es sei zu unterstützen, dass der ÖPNV zur Pflichtaufgabe werde. Das Land müsse die Kommunen dabei aber finanziell unterstützen.

Die Standards, ab wann die künftige Pflichtaufgabe ÖPNV erfüllt ist, sollen in einem zweiten Schritt in einem Landesnahverkehrsplan festgelegt werden. An dessen Entwicklung sollen die Aufgabenträger - Städte und kreisfreie Städte - mitarbeiten. Diese sollen auch selbst entscheiden können, ob sie das Verkehrsangebot ergänzen möchten.

Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, das den ÖPNV zur Pflichtaufgabe erkläre und gleichzeitig sage, wie diese erfüllt werde, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war eine vom Ministerium initiierte Online-Befragung von mehr als 7000 Bürgern zu deren Mobilitätsverhalten. Die Ergebnisse stellte Wissing Anfang Februar dieses Jahres vor. Dabei zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land. Während Städter zum Beispiel für weniger Autoverkehr waren, war das Auto für Menschen in ländlichen Gegenden das Verkehrsmittel Nummer eins. Insgesamt sei die Bereitschaft, auf den ÖPNV umzusteigen noch „ausbaufähig“, betonte Wissing im Februar. Damals kündigte er auch ein Gutachten zur Struktur der ÖPNV-Tarife im Land an. Das könnte bis zum Jahresende vorliegen.

Erreichen soll das neue Nahverkehrsgesetz effizientere Strukturen. Bislang gab es fünf Verbünde für den Verkehr auf der Straße und zwei Zweckverbünde für den auf der Schiene. Künftig sollen es zwei regional zuständige Zweckverbände sein, die sich um Schiene und Straße kümmern. In denen sollen die bisherigen Verbände und Verbünde schrittweise aufgehen. Sie werden dann auch für die Vergabe von Verkehrsleistungen zuständig sein. Mitglieder dieser zwei Zweckverbände sollen die Kreise, die kreisfreien Städte und das Land werden. Die kommunalen Vertreter sollen auf 60 Prozent der Stimmen in der Verbandsversammlung kommen, das Land auf 40 Prozent.

Grenzüberschreitende Verbünde wie etwa der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) blieben aber erhalten, schrieb das Ministerium. Neu entstehen soll ein „ständiger Ausschuss“, der die Facharbeit über die Zweckverbandsgrenzen hinweg koordinieren soll. Es gehe darum, die organisatorische Zersplitterung zwischen dem Nahverkehr auf der Straße und der Schiene aufzuheben, erklärte das Ministerium. „Die neue Organisationsstruktur bringt eine höhere Schlagkraft und eine bessere landesweite Koordinierung“, sagte Wissing. Mittelfristiges Ziel ist es dem Ministerium zufolge außerdem, zu einem Tarif für das gesamte Landesgebiet und angrenzende Gebiete zu kommen.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) bilanzierte, ein Anfang sei gemacht. Das neue Gesetz müsse aber noch mit Leben gefüllt werden. Es bleibe abzuwarten, ob der Entwurf der „versprochene Quantensprung ist oder eher nach dem Motto "Der Berg kreißte - und gebar eine Maus" zu beurteilen ist“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes, Michael Carl. So würden etwa bisherige zum großen Teil nicht immer effiziente Gremien durch andere Gremien ersetzt. Eine Straffung sähe anders aus, hieß es.

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