Neue Direktorin des Amtsgerichts heißt Claudia Stadler

Hermeskeil · Das Hermeskeiler Amtsgericht hat eine neue Direktorin. Claudia Stadler hat die Nachfolge des nach Bitburg gewechselten Helmut Mencher angetreten. Weil zudem mit Katrin Wingert eine neue Familienrichterin im Haus ist, befindet sich die noch mit Claudia Meßer als dritte Richterin besetzte Behörde nun fest in Frauenhand.

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Nach dem Wechsel von Direktor Helmut Mencher nach Bitburg im März 2008 und einem anschließenden Bewerbungsverfahren ist nunmehr eine neue Chefin für das mit insgesamt 22 Bediensteten kleinste Amtsgericht in Rheinland-Pfalz gefunden. Claudia Stadler hat Menchers Posten übernommen und wird am 18. November offiziell in ihr Amt eingeführt.

Die 36-jährige Juristin stammt aus Hessen, hat seit ihrem Umzug in die Region Trier 2003 aber bereits in mehreren Häusern im Gerichtsbezirk als Richterin fungiert. Zudem war sie Pressesprecherin des Landgerichts Trier.

Mit Katrin Wingert (36) hat zudem eine weitere neue Richterin im Hermeskeiler Amtsgericht ihre Arbeit aufgenommen. Die gebürtige Bonnerin besetzt den dritten Richterposten, den bislang Assessoren inne hatten, nunmehr aber in eine halbe Planstelle auf Lebenszeit umgewandelt wurde. „Damit dürfte es nicht mehr so viel Fluktuation wie in der Vergangenheit geben“, so Behördenleiterin Stadler.
Die personelle Neuformierung hat dem Amtsgericht zudem eine Umverteilung der Geschäftsbereiche und richterlichen Zuständigkeiten gebracht. Richterin Claudia Meßer, als einzige in Hermeskeil schon länger an Bord, verhandelt zwar weiterhin bei Strafsachen. Sie übernimmt aber zusätzlich einen Teil der Familiensachen, regelt also Scheidungs-, Sorgerechts- oder Unterhaltsfragen. Das Gros dieser Fälle wird aber auf dem Tisch von Wingert landen, die zudem mit Nachlasssachen betraut ist. Behördenleiterin Stadlers Tätigkeitsfeld sind schließlich die Zivilsachen, sprich die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern. So fällt sie beispielsweise Urteile bei Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeiten oder regelt etwa bei Verkehrsunfällen finanzielle Ansprüche der Parteien. Zudem widmet sie sich auch den Betreuungssachen, stellt also alten oder pflegebedürftigen Menschen eine Unterstützung zur Seite, wenn diese ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

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