Neue Rechtslage: Hohe Strafen für Raub-Kopien - Was es beim Urheberrecht zu beachten gibt

Das neue Urheberrecht sorgt bei Musik- und Filmfans für einige Aufregung. Denn dadurch erhöht sich die Gefahr, beim Kopieren oder Tauschen von Filmen mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

(hw) Das neue Urheberrecht, das seit Jahresanfang in Kraft ist, lässt keinen Spielraum mehr für Ausreden. Wenn bisher nur dass illegale Bereitstellen von urherbrechtlich geschützen Lieder, Filmen oder Spielen strafbar war, reicht jetzt schon das Herunterladen solcher Inhalte für saftige Strafen aus. Schnell stehen Forderungen von bis zu 10.000 Euro an. Ein einziger illegaler Download reicht schon aus.

Was erlaubt ist, erklärt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom): Auch nach den neuen Regeln darf man für seine Familienangehörigen oder gute Freunde noch einen Musik-Mix brennen oder eine Sicherungskopie machen. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien erlaubt. Genaue Zahlen gibt es nicht. Vor Jahren hat die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt.

Wichtig ist, dass man die Originale besitzt oder sich diese legal besorgt hat. Der Kopierschutz auf einem Datenträger darf nicht umgangen werden. Wenn Originale einen Schutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – etwa von einer CD auf eine Kassette. Wer eine CD oder DVD unter Umgehung eines Kopierschutzes kopiert, macht sich strafbar. Geldstrafen drohen, bei gewerbsmäßigem Handel sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?

Finger weg von illegalen Downloads: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt – das bisherige Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Lieder-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz ist das Herunterladen meist kostenpflichtig.

Vorsicht bei Urlaubsschnäppchen: CDs und Filme, die im Ausland günstig angeboten werden, sind häufig illegal kopiert. Der Zoll kann sie beschlagnahmen.

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