Verkehr Neue Verkehrsregeln: Raser werden härter bestraft

Trier · Schon ab 21 Stundenkilometern zu schnell gibt es ein Fahrverbot. Strengere Strafen auch für Rettungsgassen-Rüpel. Radfahrer sollen künftig besser geschützt werden.

Neue Verkehrsregeln: Mehr Rasern droht der Führerschein-Entzug
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wer ab Dienstag zu schnell auf der Straße unterwegs ist, der muss damit rechnen, härter bestraft zu werden. Schon ab 21 Stundenkilometern zu schnell innerhalb von Ortschaften droht ein einmonatiges Fahrverbot.

Am Dienstag tritt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie sieht deutlich höhere Bußgelder und härtere Strafen für Verstöße vor, etwa beim Durchfahren von Rettungsgassen, für Parken auf Geh- und Radweg und eben für zu schnelles Fahren. „Ich rechne mit einem erheblichen Anstieg der Fahrverbote insbesondere im außerörtlichen Bereich“, sagt der Saarburger ADAC-Vertragsanwalt Gerd Müller. Bisher mussten Raser, die das Tempolimit außerhalb von geschlossenen Ortschaften um mehr als 41 Stundenkilometer überschritten hatten und erwischt wurden, den Führerschein für einen Monat abgeben. Jetzt droht das Fahrverbot bereits bei einer Überschreitung ab 26 Stundenkilometern. Laut Müller sind außerhalb geschlossener Ortschaften die meisten Verstöße zwischen  25 bis 40 Stundenkilometern Überschreitung angesiedelt.

 Nicht nur der Führerschein ist schneller weg, es wird auch teurer. „Die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 21 Stundenkilometern verdoppeln sich für Auto- und Motorradfahrer“, teilt der Trierer ADAC-Vertragsanwalt Jürgen Verheul mit. Wer bis zu zehn Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von 10 Euro (innerorts) und 20 Euro (außerorts). Bei einer Überschreitung des Tempolimits von 11 bis 15 Stundenkilometern beträgt das Bußgeld ab sofort 50 bzw. 40 Euro. „Außerdem kann bereits bei einer Überschreitung des Tempolimits von 16 Stundenkilometern ein Punkt in Flensburg drohen“, warnt Müller.

Zu schnelles Fahren war im vergangenen Jahr in der Region die zweithäufigste Unfallursache. Fast jeder fünfte Unfall (2719), bei denen Menschen verletzt wurden, ging auf das Konto von Rasern. Alarmierend war auch die Zahl der getöteten Radfahrer in der Region, sie stieg im vergangenen Jahr von elf auf 20. Zwar ist die Zahl der verunglückten Radfahrer zurückgegangen, trotzdem sind sie besonders gefährdet.

Daher werden mit der neuen StVO Fahrradfahrer besser geschützt. Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern, Elektro-Rollern und Fußgängern künftig innerorts einen Mindestabstand von eineinhalb Metern und außerorts von zwei Metern einhalten. Bislang war nur ein „ausreichender Sicherheitsabstand“ vorgeschrieben. Um Abbiegeunfälle von LKW zu verhindern, dürfen diese beim Rechtsabbiegen innerorts nur  Schrittgeschwindigkeit fahren. Wie 30er-Zonen könnten Kommunen  auch Fahrradzonen einrichten, sagt Müller. „Hier sind nur Fahrradfahrer erlaubt.“

Höhere Geldbußen werden laut Verheul auch für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen fällig, genau wie für das Parken und Halten in zweiter Reihe. „Für diese Verstöße werden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.“ Wenn durch das verbotswidrige Parken andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet würden, das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, drohe zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Mit höheren Strafen müssen auch sogenannte Rettungsgassen-Rüpel rechnen. Wer nach Unfällen keine Rettungsgasse bildet, dem drohten nun nicht nur wie bisher ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot, selbst dann wenn keine Rettungskräfte behindert würden, so Müller. Deutlich höher bestraft werden Verkehrsteilnehmer, die verbotswidrig durch Rettungsgassen fahren. Diese müssten mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einen Monat Fahrverbot rechnen, sagt Müller. Bislang drohen lediglich 100 Euro Bußgeld.

Teurer wird laut Verheul auch das sogenannte Posing: Wer den Motor seines Autos im Leerlauf hochjagt, mit quietschenden Reifen stark beschleunigt oder plötzlich abbremst,  muss statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro Bußgeld zahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort