Neues Erbrecht: Pflege zahlt sich stärker aus - Leistung von Angehörigen wird honoriert

Das Topthema im TV am Donnerstag: Gute Nachricht für pflegende Angehörige: Ihre Leistung soll sich künftig beim Erbe bezahlt machen. Nach Willen der Bundesregierung sollen Pflegeleistungen künftig beim Nachlass berücksichtigt werden.

Trier. (wie) Jahrelang wurde die Frau zu Hause von ihrer berufstätigen Schwester gepflegt, Kinder hatte sie keine, ihr Mann ist vor Jahren bereits gestorben. Der Bruder der beiden Frauen hat sich nicht um die Pflegebedürftige gekümmert. Als die Frau gestorben ist, hat sie kein Testament hinterlassen. Der Nachlass, 100.000 Euro, wird unter den verbliebenen Geschwistern aufgeteilt, 50.000 Euro für jeden. Die Pflegeleistungen der Schwester wurden bislang nicht berücksichtigt. Das soll sich nun ändern.

Die Bundesregierung beschloss gestern eine Änderung des Erbrechts. Wer direkte Angehörige zu Hause pflegt, soll künftig ein höheres Erbe bekommen, die Pflegeleistung berücksichtigt werden. Auch dann wenn die Pflegenden nicht auf eigenes Einkommen verzichten müssen. Bislang gehen pflegende Angehörige oft leer aus, wenn der Pflegebedürftige sie im Testament nicht berücksichtigt oder seinen letzten Willen nicht hinterlässt. Nur Kinder und Enkel erhalten einen Ausgleich, die zur Pflege ihren Job aufgegeben haben. Die pflegende Schwester würde statt 50.000 Euro 60.000 Euro bekommen. Ihre Pflegeleistungen werden entsprechend den monatlichen Pflegesätzen mit 20.000 Euro bewertet.

Diese Summe wird zugunsten der Schwester von den 100.000 Euro Nachlass abgezogen, von den verbliebenen 80.000 Euro erhalten die Schwester und ihr Bruder jeweils 40.000 Euro, die Schwester erhält für ihre Pflege zusätzlich 20.000 Euro. Rund 100.000 Menschen im Land sind derzeit auf Pflege angewiesen, die meisten von ihnen, 70.000, werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. In der Region gibt es über 13.000 Pflegebedürftige, nur rund 4.000 von ihnen wird in Heimen versorgt.

Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist die Reform eine Reaktion auf veränderte gesellschaftliche Verhältnisse: „Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern Zuhause versorgt.“ Neu geregelt werden auch die Bedingungen, unter denen gesetzliche Erben per Testament von der Erbschaft ausgeschlossen werden können, wenn sie etwa kriminell geworden sind. Künftig soll demjenigen der Pflichtteil entzogen werden können, der zu einer Haftstrafe von mehr als Jahr verurteilt wurde.

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