Neues Gutachten zu Bergbau-Plänen

Wellen · Sachlich und informativ: Rund zweieinhalb Stunden haben Bürger aus dem Obermosel-Ort Wellen und den Nachbardörfern Nittel und Temmels am Montagabend zusammen mit Harald Ehses, Leiter des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB), über die Vorhaben der Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke (TKDZ) in Wellen diskutiert.

 Stein des Anstoßes: die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Stein des Anstoßes: die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

TKDZ-Geschäftsführer Winfried Meseke hatte seine Teilnahme an der Einwohnerversammlung kurzfristig abgesagt. Er könne nichts anderes berichten als schon in der vergangenen Zusammenkunft. Mitte vergangenen Jahres hatte die TKDZ beim LGB den Antrag gestellt, Teile des Josef-Stollens mit einem Gemisch aus bergeigenem Material und Abfällen zu verfüllen (auch als "Bergversatz" bekannt). Die Bürger aus Wellen und der Umgebung fürchten Beeinträchtigungen für Mensch und Natur.

So uninformativ, wie es Meseke angekündigt hat, verlief der Abend allerdings nicht. Amtsleiter Ehses hatte Neuigkeiten im Gepäck. So soll inzwischen ein ingenieurgeologisches Gutachten, das im Auftrag der TKDZ erstellt worden ist, Stabilitätsprobleme in Teilen des Stollens ausmachen. "Damit ist die Notwendigkeit des Versatzes nachgewiesen", sagte Ehses nicht ohne anschließend zu betonen, dass seine Kollegen das Gutachten sorgfältig geprüft haben. Eine Information, die viele der etwa 70 Zuhörer überraschte - wurde doch in der Vergangenheit auch seitens des LGB gerade diese Notwendigkeit verneint.

Einige Bürger äußerten ihre Bedenken ob der Glaubwürdigkeit des Gutachtens. Sie wunderten sich über die zeitliche Abfolge der Erkenntnisse. Erst nachdem die Gemeinde damit gedroht habe, auf zivilrechtlicher Ebene mit Blick auf die Grundstücksverträge, den Bergversatz verhindern zu wollen, gebe es nun die Erkenntnis, dass das Versatzvorhaben notwendig sei, um die gefährdeten Stollenbereiche zu stützen.

Ob sich die betroffenen Stollenabschnitte unter TKDZ-Land befinden oder nicht und inwieweit private Grundstückseigentümer in dem Bergversatz-Verfahren unter den neuen Umständen ein Einspruchsrecht geltend machen können, ist noch nicht abschließend geklärt. Eines wurde allerdings an diesem Abend deutlich: Die Wellener werden weiter gegen den Versatz mit bergfremdem Material kämpfen.

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