Neunkirchen/Thalfang: Wegen Umlagen-Höhe vor dem Kadi

(iro) Haben Gemeinden ein Recht auf ein finanzielles Existenzmininum? Unter anderem um die Frage ging es heute im Verwaltungsgericht Trier.

Die Hunsrück-Ortsgemeinde Neunkirchen (VG Thalfang) klagt gegen den Umlage-Bescheid 2005 der Verbandsgemeinde. Aus ihrer Sicht solle die Umlage von 35 auf mindestens 29 Prozent gesenkt werden. Die Verbandsgemeinde Thalfang argumentiert dagegen, dass sie die Ortsgemeinde unterstütze, indem sie seit 1998 auf eine Umlage-Erhöhung verzichte und sich dadurch auch bei Fördermitteln schlechter stehe. Eine Entscheidung wurde noch nicht gefällt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort