Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz: Beschwerden abgelehnt

Koblenz · Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerden zweier Männer gegen das Nichtraucherschutzgesetz des Landes abgelehnt.

(dpa) Zwei Männer im Alter von 52 und 53 Jahren hatten geklagt. Der 52 Jahre alte Raucher hatte bemängelt, die Gründung von Raucherclubs werde erschwert, weil in Raucherkneipen mit einem Raum nur sehr begrenzt Speisen angeboten werden dürfen. Der zweite Kläger - ein Nichtraucher -kritisiertet, er sei von Veranstaltungen in Festzelten ausgeschlossen, weil dort das Rauchen erlaubt ist. Beide Klagen wurden abgelehnt.

Der VGH hatte das erste Nichtraucherschutzgesetz im September 2008 wegen unzumutbarer wirtschaftlicher Folgen für kleine Eckkneipen im September 2008 gekippt. 2009 war es geändert worden. Der 52-Jährige kritisierte, das Gesetz sei „ein weiterer Schritt in Richtung der völligen Entmündigung des Bürgers“. Der Nichtraucher sagte, das Gesetz stoße die nicht rauchenden zwei Drittel der Bevölkerung vor den Kopf und schließe sie vom Festzeltbesuch aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort