Pandemie Gericht bestätigt Maskenpflicht in Trier

Trier · Überraschendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Die Maskenpflicht in Trier ist rechtmäßig. Die Koblenzer Richter kippten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier.

 Die Maskenpflicht in Trier ist rechtens. Foto: Roland Morgen

Die Maskenpflicht in Trier ist rechtens. Foto: Roland Morgen

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Die Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies die Klage einer Trierer Rechtsanwältin gegen die Maskenpflicht ab. Das Trierer Verwaltungsgericht hatte der Juristin zuvor Recht gegeben. Die von der Stadt Trier angeordnete Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt sei rechtlich nicht zu beanstanden, heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Die Stadt Trier ordnete am 30. Oktober 2020 mit einer Allgemeinverfügung die Verpflichtung an, in der Fußgängerzone und einigen angrenzenden Bereichen der Innenstadt von Trier eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hiergegen erhob die Rechtsanwältin aus Trier, Widerspruch. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag statt. Dagegen legte die Stadt Trier Beschwerde ein und bekam Recht. Die angegriffene Anordnung einer Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt sei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht unverhältnismäßig und auch ansonsten rechtlich nicht zu beanstanden, so die Koblenzer Richter.

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