Ortsumgehung Könen: Kurz vor der Ziellinie zum Baurecht

Konz-Könen · "Bis jetzt sind noch keine Klagen eingegangen", sagt Markus Rieder, stellvertretender Leiter der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz. Die Antwort ist die gleiche wie schon vor einigen Wochen, als der TV nach den Reaktionen auf den Planfeststellungsbeschluss der Ortsumgehung B51/Konz-Könen gefragt hat.

 Seit zwölf Jahren kämpfen Bürger aus Konz-Könen im aktuellen Verfahren für die Ortsumgehung.

Seit zwölf Jahren kämpfen Bürger aus Konz-Könen im aktuellen Verfahren für die Ortsumgehung.

Foto: Anke Pipke

Inzwischen sind einige Fristen, innerhalb derer Projekt-Gegner ihre Klagen gegen den Beschluss hätten einreichen können, verstrichen. Die letzte laufe am Freitag aus, sagt Rieder. Die Gewissheit, ob noch eine Klage erhoben wird oder nicht, wird es wegen der etwaigen Zustellung der Klage erst nächste Woche geben.

Sollte es bei dem aktuellen Stand bleiben, wird die Planfeststellungs-Behörde eine so genannte Bestandskraft-Mitteilung erstellen. Heißt: Die Ortsumgehung B51/Konz-Könen besäße Baurecht. Wenn die Finanzierung durch den Bund sichergestellt und die Bau-Aufträge vergeben sind, könnten die Bagger rollen. Bis dahin vergeht allerdings vermutlich noch einige Zeit.

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