Parlament stimmt über strittiges Sterbehilfe-Gesetz ab

Luxemburg · Das Parlament Luxemburgs stimmt am Donnerstag über ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab. Es sieht vor, dass ein Arzt in Luxemburg künftig einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat, dabei helfen darf.

(dpa/lrs) Dies soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes (Tötung auf Verlangen) als auch in einer Hilfe zur Selbsttötung möglich sein. Der Gesetzentwurf war bereits im Februar in erster Lesung mit einer knappen Mehrheit von 30 gegen 26 Stimmen vom Parlament gebilligt worden.

Nach mehreren textlichen Veränderungen, die der Staatsrat im Anschluss gefordert hatte, gilt die neue Abstimmung wiederum als erste Lesung. Die Diskussion um das umstrittene Gesetz hat in Luxemburg bereits eine Verfassungsänderung bewirkt: Weil der luxemburgische Großherzog Henri angekündigt hatte, das Gesetz aus Gewissensgründen nicht zu unterschreiben, hätte es nicht in Kraft treten können. Die Verfassungsänderung sieht jetzt vor, dass der Großherzog Gesetze nicht mehr billigen, sondern nur noch verkünden muss.

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