Polizei und Justiz fordern: Besitz von Kinderpornos härter bestrafen

Trier · Besitzer von Kinderpornografie müssten künftig härter bestraft werden. Jedem Ladendieb drohten höhere Strafen, kritisierte Oberstaatsanwalt Peter Vogt (Halle) am Rande einer Expertentagung in Trier im TV-Gespräch. In der Region gab es zuletzt 88 Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie.

Trier. (sey) Peter Vogt gilt als Deutschlands erfolgreichster Kinderporno-Jäger. Der Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt legte vor sieben Jahren den Grundstein für eine der erfolgreichsten Polizeiaktionen gegen die Kinderpornografie. Dabei wurden 26.500 Tatverdächtige in 166 Staaten ermittelt. In Deutschland droht Besitzern derartiger Bilder eine Höchststrafe von zwei Jahren. "Zu wenig", meint Vogt und fügt an, dass einem ertappten Ladendieb bis zu fünf Jahren Haft drohten. "Der Kinderporno-Besitz muss aus dem Bagatellbereich raus, da muss sich die Politik drum kümmern", fordert der Ermittler.

Vogt nimmt bis einschließlich heute an einer Fachtagung an der Katholischen Akademie Trier zum Thema Pädo-Kriminalität teil. Etwa 100 Experten diskutieren über die Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Minderjährigen. Da ist Kinderpornografie nur ein Aspekt. Es geht auch um Kinderhandel, Prostitution und Missbrauch. Die Grenzen sind oft fließend: "Viele Kinderporno-Besitzer verlassen eines Tages den virtuellen Raum und treten in den realen ein", sagt Vogt.

Der renommierte Kriminalpsychologe Professor Adolf Gallwitz widerspricht allerdings der weitverbreiteten Meinung, dass in Deutschland immer mehr Kinder missbraucht werden. "Es gab die Fälle auch früher. Nur wurden sie weniger oft angezeigt und aufgeklärt", sagt Gallwitz unserer Zeitung.

Ähnlich sieht dies auch Triers Chef-Staatsanwalt Jürgen Brauer. "Das Thema ist seit längerem raus aus der Tabu-Zone", sagt er, "deshalb wird der Missbrauch auch eher angezeigt."

Die regionale Kriminalstatistik gibt den Experten recht. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs liegt konstant bei jährlich etwa 150 Verfahren. Ähnliches gilt für den Besitz von Kinderpornos: Zwischen 80 und 110 Verfahren leitet die Trierer Staatsanwaltschaft jedes Jahr ein.

Während die Experten diskutierten, fielen ein paar Kilometer Luftlinie entfernt am Landgericht zwei Missbrauchsurteile. Weil sie sich an Kindern vergangen haben, müssen zwei 66 und 19 Jahre alte Angeklagte für vier beziehungsweise zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.