Gesellschaft Private Kontakte bleiben weiterhin auf eine Person beschränkt

Trier · Verwirrung um Lockerung der Kontaktbeschränkungen: In Rheinland-Pfalz bleibt vorerst alles beim Alten. Man darf weiterhin nur eine fremde Person draußen treffen.

 Es bleibt vorerst dabei: Mit maximal einer fremden Person darf man sich draußen treffen. Foto: dpa

Es bleibt vorerst dabei: Mit maximal einer fremden Person darf man sich draußen treffen. Foto: dpa

Foto: dpa/Uwe Anspach

Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen, dass man sich mit maximal einer Person, die nicht zum Haushalt gehört, treffen darf, bleiben in Rheinland-Pfalz vorerst weiter bestehen. Das bestätigte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) heute in Trier. Die Ministerpräsidenten hatten sich vergangene Woche bei der Telefonkonferenz mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis mindestens 5. Juni bestehen bleiben sollen, aber etwas gelockert werden. Es soll künftig möglich sein, dass sich zwei Familien außerhalb der eigenen Wohnung treffen, unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln.

Bätzing-Lichtenthäler wies auf Anfrage von volksfreund.de darauf hin, dass sich das Kabinett in der kommenden Woche mit der Frage der Lockerung der Kontaktbeschränkung beschäftigen werde. Bis der Beschluss in einer Landesverordnung veröffentlicht und damit in Kraft tritt, gelte die bisherige Regelung. Laut der Ministerin wird in der für heute erwarteten sechsten Verordnung hauptsächlich die für kommenden Mittwoch geplante Öffnung der Gastronomie geregelt werden. Die Lockerung des Kontaktverbots soll dann erst in einer weiteren Verordnung geregelt werden. Darin dürfte es dann auch darum gehen, in welchem Rahmen private Feiern möglich sind. Das bedeutet, dass Restaurantbesuche zunächst auch nur unter der Beachtung der Kontaktbeschränkung, also mit maximal einer fremden Person, möglich sein werden.

Luxemburg hatte vergangene Woche angekündigt, das dort strikte Kontaktverbot zu lockern. Dort sollen künftig außerhäusliche Kontakte von bis zu 20 Personen (unter Wahrung der Abstandsregeln) möglich werden.

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